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ᐅ Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun?


Erstellt am: 12.04.20 08:40

immermehr12.04.20 11:03
HilfeHilfe schrieb:

Ja geht’s dir auf einmal um die Höhe oder verlorene m2 ? Grundsätzlich bin ich für klare Kante . Was kommt als Nächstes ?
Es geht mir um 13m2.
Ich möchte nicht "gleich" mit Drohungen/Rechtanwalt einschalten. Deswegen denke ich an Bauamt (als Umweg/Alternativ)
Escroda12.04.20 11:04
immermehr schrieb:

Mittlerweile möchte ich nicht mehr verkaufen.
Diese Option hatte ich gar nicht erwähnt, da allein die Vermessungskosten ca. 2-3000,-€ betragen. Ich bezog mich auf die §§912, 913 Baugesetzbuch, wonach Dir eine Geldrente zusteht. Diese könnte auch mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden. Da Du rechtzeitig Widerspruch erhoben hast, kannst Du aber auch den Rückbau verlangen, was ich jetzt mal als Dein Ziel annehme.
immermehr schrieb:

muss Bauamt doch was machen oder?
Nein. Das Amt zu etwas zu verpflichten, ist sehr schwierig. Es gibt zwar so etwas wie Untätigkeitsklage, diese dient aber nur der Durchsetzung eigener Ansprüche, z.B. die Erteilung eines beantragten Bescheides. Ansonsten musst Du ein öffentliches Interesse nachweisen, was bei einer Grenze zwischen zwei Privatgrundstücken schwierig wird. Klar, hier liegt ein Verstoß gegen den Bebauungsplan mit Vorbildwirkung vor; die Behörde sollte einschreiten - darauf verlassen kannst Du Dich aber nicht und es hilft Dir bei der Lagekorrektur auch nicht weiter.
immermehr schrieb:

Die beide Endpunkte sollen aber stimmen (ich habe noch nicht überprüft)
Bevor Du weitere Schritte unternimmst, müssen die örtliche Lage der Grenze und die Lage der Stützmauer zweifelsfrei feststehen. Sind die Grenzpunkte nicht mehr vorhanden und/oder es herrscht keine Einigkeit über den Grenzverlauf unter den Nachbarn, kannst Du nach §919 Baugesetzbuch die Grenze neu abmarken lassen (Kosten werden von den Nachbarn geteilt).
HilfeHilfe12.04.20 15:46
immermehr schrieb:

Es geht mir um 13m2.
Ich möchte nicht "gleich" mit Drohungen/Rechtanwalt einschalten. Deswegen denke ich an Bauamt (als Umweg/Alternativ)
Da wird nicht viel passieren
hampshire12.04.20 16:04
So wie sich das anhört ist Dein Nachbar wenig interessiert an Deinen Wünschen und Vorstellungen und geht rücksichtslos vor. Ich kann Rücksichtslosogkeit nicht ausstehen, würde etwas emotional werden und den Rückbau einleiten und eine Entschädigung für Auslagen und Schaden am eigenen Grundstück einfordern. Nur Letzteres wäre Verhandlungsmasse.

Für mich wäre es auch denkbar die Mauer einfach einzureißen und den Schutt auf sein Grundstück zu schieben. Ganz einfach als symbolischen Akt, der die Augenhöhe wiederherstellt. Bitte nimm dieses nicht als Rat, denn das ist juristisch alles Andere als einwandfrei und kann teuer werden - auch besteht die hohe Wahrscheinlichkeit der dauerhaften Zerrüttung des nachbarschaftlichen Verhältnisses. Allerdings ist ein nachbarschaftliches Verhältnis, welches auf Rücksichtslosigkeit des Einen und Nachgiebigkeit des Anderen basiert sowieso nichts wert.
nordbayer12.04.20 16:29
Frist für Rückbau setzen in Schreiben, das dein Anwalt aufsetzt. Dein Nachbar hat dich jetzt oft genug vertröstet und auflaufen lassen

Vorher vielleicht noch eine letzte mündliche Warnung
Zaba1212.04.20 16:33
Ich weiß gar nicht warum Du so nen Aufwand betreibst?! Ab zum Bauamt und Landratsamt denen, den Sachverhalt erklären/beschweren. Dann kommt nen Vermesser raus der sagt, dass die Grenze überbaut wurde und basta. Da gibts keine Toleranzen. Tatsächlich sind schon 4cm zu viel. Bei uns war auch der Vermesser draußen, wegen unseren L-Steinen.

Wenn es so ist wie Du schreibst wird nen Rückbau erzwungen.
rückbaubauamtbaugesetzbuchgrundstückvermesser