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ᐅ Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun?


Erstellt am: 12.04.20 08:40

nms_hs15.04.20 20:05
Rein interessehalber, ich verstehe die Proportionen noch nicht so richtig bzw. kann sie mir so nicht vorstellen.

13m^2, 65cm überbaut. Die 65cm hast du aus deinem Plan gemessen/gelesen? Wie lang ist die rote Linie bzw. wie tief dein Grundstück?
Hast du zufällig den Radius aus dem Bebauungsplan?
Wenn du deine rote Linie in die Mitte von deiner virtuellen Mauer ziehst, wie viel cm Überbauung sind es dann noch?

Wenn ich 30m Seitenlänge annehme, mit 65cm überbaut in der Mitte, dann komm ich so grob auf 13m^2.


Kommt das hin oder mach ich einen Fehler?
Steven15.04.20 20:32
Hallo

dein Nachbar hat eine stabile mauer gebaut. Die wird er ohne weiteres nicht entfernen. Ohne Druck, damit meine ich klare Ansage: Mauer kommt weg oder ich nehme mir einen Anwalt, wird da nichts gehen.

Steven
Effe202015.04.20 20:50
Will noch zu meinem letzten Post ergänzen:
Anwalt zwar letztes Mittel, aber ich denke auch, dass man klare Kante zeigen muss. Du hast es ja durchaus schon auf einfachem/freundlichem Weg versucht. Du musst jetzt definitiv in einem direkten Gespräch klären was Sache ist. Hier wird viel gemutmasst, aber ich habe das Gefühl du weisst auch nicht 100% sicher, ob dein Nachbar richtig verstanden hat was das Problem ist. Es kann durchaus auch sein, dass er es versteht, aber dich versucht für dumm zu verkaufen....ganz sicher kannst du dir da bisher nicht sein. Es kann ja auch sein, dass er strohdumm ist und denkt du willst ihn veräppeln!? Wie gesagt, die einzige Lösung wird sein, dass ihr euch einmal in Ruhe darüber unterhaltet und versucht erst mal die Faktenlage zu erörtern. Dabei wird sich auch herausstellen, ob eventuell Missverständnisse bestehen. In dem Gespräch kannst du ihm dann am Ende und nach der Klärung der Fakten auch klar machen was du willst und was jetzt zu passieren hat.
Der Weg über Behörden usw. dauert länger, wenn er überhaupt etwas bringt...und vermutlich gehen wieder Dinge auf dem Weg von Person, zu Person, zu Person, zu Person verloren.
ypg16.04.20 00:21
Climbee schrieb:

Nein, aber du kannst es abschleppen lassen von einem Abschleppdienst und die Kosten muß der Nachbar übernehmen.
Nein, der die Musik bestellt, muss auch bezahlen. Du kannst es zivilrechtlich von ihm einklagen.
Climbee16.04.20 08:16
Wenn das sichtbar als Privatparkplatz ausgewiesen ist, dann nicht.
(erzählt dir jetzt eine, die da eben schon mal abgeschleppt wurde, weil sie auf einem Parkplatz parkte, der als "Privatparkplatz" gekennzeichnet war, aber der erzählt wurde: vergiß es, da parken alle! Und am nächsten Tag parkte da eben keiner mehr, alle abgeschleppt und alle mußten wir latzen und zwar nicht zu knapp.)
ypg16.04.20 08:22
Climbee schrieb:

alle abgeschleppt und alle mußten wir latzen und zwar nicht zu knapp.)
Dann wurde da aber etwas falsch mit dem Auftraggeber/Auftragnehmer gehandhabt. Und Du hast aus Unwissenheit eine Rechnung bezahlt, die nicht an Dich gehen hätte sollen.
Wie schon gesagt: AG kann es von Dir zurückholen, muss aber erst mal selbst vorstrecken.
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