ᐅ Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück
Erstellt am: 22.09.22 06:31
S
SaniererNRW12322.09.22 07:14nasentier schrieb:
Macht es Sinn sich an eine höhere Baubehörde zu wenden?Direkt zum Anwalt. Soll er sich mit dem Rückbau rumschlagen. Fakt ist nämlich, dass er nicht einfach so auf Dein Grundstück bauen darfN
nasentier22.09.22 08:43Also das Bauvorhaben an sich wurde von der Gemeinde genehmigt. Drainage und Erdung nicht, ist laut LRA aber eine privatrechtliche Sache.
Der Anwalt hat ein Beseitigungsschreiben und ein Betretungsverbot raus. Wir wissen noch nicht Mal wann und wie die Grube wieder verfüllt wird. Ich habe einfach nur Sorge, dass wir es trotzdem Dulden müssen, weil er es nicht anders erden kann oder so. Aber das wusste er ja eigentlich schon bei der Planung....
Der Anwalt hat ein Beseitigungsschreiben und ein Betretungsverbot raus. Wir wissen noch nicht Mal wann und wie die Grube wieder verfüllt wird. Ich habe einfach nur Sorge, dass wir es trotzdem Dulden müssen, weil er es nicht anders erden kann oder so. Aber das wusste er ja eigentlich schon bei der Planung....
K
K a t j a22.09.22 09:19Du musst nix dulden, was nicht vom Staat kommt. Ich würde alles rückbauen lassen ohne Gnade. Ein Zaun wäre vielleicht sinnvoll?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man das dulden muss. Was sagt denn dein Anwalt zu dem Thema?
Es ist dein Grundstück, was wäre denn, mal angenommen du hättest selbst vor auf dem Teil deines Grundstückes etwas zu bauen oder zu vergraben? Er kann nicht einfach sein Zeug nen Meter weit in dein Land eingraben? O.o
Es ist dein Grundstück, was wäre denn, mal angenommen du hättest selbst vor auf dem Teil deines Grundstückes etwas zu bauen oder zu vergraben? Er kann nicht einfach sein Zeug nen Meter weit in dein Land eingraben? O.o
Er hat evtl. die unterkellerte Garage genehmigt bekommen, aber ganz sicher auf seinem und nicht auf deinem Grundstück.
Sofort hin, Schnurr an der Grenze spannen, wenn da wirklich auf deinem Grundstück gebaut wird sofort alle weiteren Handlungen untersagen. Alles schriftlich an den Bauherrn, GU, Gemeinde und LRA und ab zum Anwalt.
Sofort hin, Schnurr an der Grenze spannen, wenn da wirklich auf deinem Grundstück gebaut wird sofort alle weiteren Handlungen untersagen. Alles schriftlich an den Bauherrn, GU, Gemeinde und LRA und ab zum Anwalt.
W
WilderSueden22.09.22 09:42Offtopic schrieb:
Dein Nachbar darf weder den Technikraum dierekt an die Grenze, noch die ringerder oder Drainage auf deinem Grundstück verlegen.
Das er das so genemigt bekommen hat bezweifle ich sehr stark.Technikraum darf auf die Grenze, zumindest dort wo gebaut hat. Die Sachen auf dem fremden Grundstück sind natürlich nicht erlaubt, je nach eigenen Plänen für die Ecke würde ich den Rückbau fordern oder eine Entschädigung verlangenÄhnliche Themen