ᐅ Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun?
Erstellt am: 12.04.20 08:40
Climbee15.04.20 11:58
Nein, aber du kannst es abschleppen lassen von einem Abschleppdienst und die Kosten muß der Nachbar übernehmen. Allerdings würde ich mir überlegen, ob das nötig ist, z.B. weil du ansonsten keinen Platz zum Parken hast.
Aber bei Grundstücken gilt: das was darauf steht (Haus, Garage, Mauer), gehört dem, dem das Grundstück gehört und der kann damit machen, was er will. Ich würde das eher als Druckmittel sehen, um von dem Nachbarn mal endlich eine Reaktion zu erhalten.
Aber bei Grundstücken gilt: das was darauf steht (Haus, Garage, Mauer), gehört dem, dem das Grundstück gehört und der kann damit machen, was er will. Ich würde das eher als Druckmittel sehen, um von dem Nachbarn mal endlich eine Reaktion zu erhalten.
K1300S15.04.20 13:06
Nicht was draufsteht - wie das Auto - sondern was mit diesem fest verbunden ist - wie das Haus oder die Mauer - gehört dem Grundstückseigentümer.
11ant15.04.20 13:54
Schipa88 schrieb:
Das habe ich nur gefragt, da in BaWü im EInzelfall auch die reine formelle Illegalität reicht für eine Anordnung der Baurechtsbehörde. Das ist in anderen Bundesländern nicht so.Das Legalitätsprinzip mag auf den ersten Blick ein scharfer Zahn sein, wackelt aber schon allein mit der Verneinung eines öffentlichen Interesses.Schipa88 schrieb:
Der Nachbar wird auf einen selbst geschriebenen Brief/Mail nicht reagierenIch fand bisher in diesem Thread nur als offenbar vorherrschende Interpretation - aber keinen stichhaltigen Beleg dafür - daß der Nachbar nach dem Muster des asozialen Armleuchters gestrickt sei. Ich sehe ihn nach den Schilderungen eher als einen bauleitergläubigen Laien, der sich mit dem was der TE bekritelt überfordert sieht, es zu beurteilen oder gar eine angemessene Reaktion daraus abzuleiten. Der scheint mir einfach nur naiv über eine bogige Nachbargrenze verwundert zu sein und zu denken, ein berufsmäßiger Mauernzieher müsse doch eigentlich wissen, wie und wo man das richtig mache. Intellektuell möglicherweise sehr nah am Alphakevin, aber das muß ja nicht bösartig motiviert sein. Ich würde begrüßen, wenn sich die kriegstreiberischen Kommentare abkühlten. Zero Tolerance verlangt nach gründlicher Prüfung der Lage, und einen finalen Rettungsschuß halte ich bei Baurechtsverstößen für regelmäßig unangemessen Dass der Nachbar an (trödelige) Fachleute delegiert, wenn er mit einem seinen Horizont überschreitenden Hinweis auf einem Chatkanal angepiepst wird, sehe ich an sich erst einmal nicht als Aggression gegen die Haager Landkriegsordnung
Schipa8815.04.20 14:01
11ant schrieb:
ackelt aber schon allein mit der Verneinung eines öffentlichen Interesses.Das stimmt so nicht. Das öffentliche Interesse liegt in rechtmäßigen Zuständen. Jede rein formelle Illegalität rechtfertigt eine Anordnung der unteren Baurechtsbehörde. Strittig in der Rechtsprechung ist lediglich, ob eine rein formelle Illegalität einen Sofortvollzug und/oder eine Nutzungsuntersagung rechtfertigt. Das sollen aber die schlauen Herren in Mannheim beim VGH entscheiden 11ant schrieb:
Ich fand bisher in diesem Thread nur als offenbar vorherrschende Interpretation - aber keinen stichhaltigen Beleg dafür - daß der Nachbar nach dem Muster des asozialen Armleuchters gestrickt sei.Stimmt ist eine reine Unterstellung 11ant15.04.20 14:24
Schipa88 schrieb:
Jede rein formelle Illegalität rechtfertigt eine Anordnung der unteren Baurechtsbehörde.Eben, "rechtfertigt", nicht "erzwingt".Schipa88 schrieb:
Stimmt ist eine reine UnterstellungMehrheitstenor ersetzt Wahrheitsfindung nicht. Elektrischer Stuhl nur bei Schuldspruch seitens aller Geschworenen.Ich hielte für angemessen, dem Nachbarn eine Klarstellung zuzustellen, etwa des Inhalts: "Sie nutzen ohne Pachtzahlung mein Grundstück zur Errichtung eines Bauwerkes. Ich kündige Ihnen hiermit meine Duldung desselben mit sofortiger Wirkung und setze Ihnen eine Frist bis zum xx zu dessen Beseitigung. Eine Option zum Erwerb des in Beschlag genommenen Grundstücksteiles beabsichtige ich Ihnen nicht anzubieten. Nach Ablauf der Frist sehe ich mich gezwungen, eine Ersatzvornahme einzuleiten." Wohlgemerkt, ist und ersetzt meine Privatmeinung keine Rechtsberatung !
nordbayer15.04.20 14:59
11ant schrieb:
Ich kündige Ihnen hiermit meine Duldung desselben mit sofortiger WirkungDas klingt nach der Bestätigung, dass in der Vergangenheit eine solche Duldung bestanden hätte. Gefährlich. Sowas formuliert ein Anwalt, keiner aus dem Forum.Ähnliche Themen