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ᐅ Generalunternehmer Zahlungsplan akzeptabel? Danke für Tipps


Erstellt am: 18.08.18 00:30

erazorlll23.09.20 16:58
K1300S schrieb:

Also heißt das jetzt, dass Ihr die Planung vorab bezahlen müsst?

Nein, mussten wir nicht. Es wurde ein Vertrag geschlossen über die Planungsleistung mit rund 8.000 Euro. Die Summe mussten wir aber nicht bezahlen. Wenn wir im Anschluss mit einem anderen Unternehmen bauen oder den Bau komplett abbrechen, wird die Summe fällig. Wenn wir mit dem gleichen Unternehmen bauen, ist der Vertrag hinfällig und die Kosten werden im Bauvertrag eingerechnet.

Ich fand die Idee ganz gut. So kann man schon mit der Planung und Baugenehmigung loslegen, ohne sich einen kompletten Bauvertrag ans Bein zu binden. Und über die Planungsphase das Unternehmen und die Arbeitsweise kennenlernen und bewerten.

Änderungen an der Planung waren kostenlos inkludiert. Ich glaube wir hatten am Ende 6 oder 7 Versionen, wobei auch mal zwischen den Versionen nur das Vordach hinzugefügt oder ein Fehler in der Planung korrigiert wurde. So wirklich größere Umplanungen hatten wir ungefähr 3 mal.
K1300S23.09.20 17:06
Finde ich auch, aber dann stecken diese Kosten ja auch in der ersten Rate des Zahlungsplans. Bei einem echten GU muss keine Planungsleistung bezahlt werden, entsprechend dürfte die erste Rate kleiner ausfallen - oder sie kommt eben erst später. Bspw. sehe ich nicht, warum nach Vertragsunterzeichnung überhaupt Geld fließen soll, denn bis dahin hätte ein GU ja noch keinerlei Leistung erbracht.
Ybias7823.09.20 19:44
Bei uns werden es ca. 14t€ sein. Dafür habe ich kein Stress mit Bereitstellungszinsen. Baugenehmigung dauert bei uns ca. 6 Monate der Bau ca. 8 Monate.
K1300S23.09.20 19:49
Ybias78 schrieb:

Dafür habe ich kein Stress mit Bereitstellungszinsen.
Wenn Du die erste Rate bar bezahlen kannst, hast Du den ja sonst auch nicht, wobei man ja schon eigentlich eine unumstößliche Finanzierungszusage möchte, bevor man unterschreibt, oder? Ab dann läuft ja die Bereitstellungszeit. Es sei denn, Du pokerst und machst die Finanzierung erst nach Baugenehmigung. Dann könnte es aber Schwierigkeiten mit Förderungen (KFW) geben, sofern man die nutzt.
Ybias7823.09.20 20:43
K1300S schrieb:

Wenn Du die erste Rate bar bezahlen kannst, hast Du den ja sonst auch nicht, wobei man ja schon eigentlich eine unumstößliche Finanzierungszusage möchte, bevor man unterschreibt, oder? Ab dann läuft ja die Bereitstellungszeit. Es sei denn, Du pokerst und machst die Finanzierung erst nach Baugenehmigung. Dann könnte es aber Schwierigkeiten mit Förderungen (KfW) geben, sofern man die nutzt.

Der GU macht immer so und die kfw Förderung gab es immer. Wann genau Werkvertrag kommt, werde ich sehen.

Muss der kfw Antrag vor dem Bauantrag stattfinden?
erazorlll23.09.20 20:51
Ybias78 schrieb:

Muss der kfw Antrag vor dem Bauantrag stattfinden?

Zitat KfW Website:
Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite aus diesem Produkt ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen (im Folgenden: Finanzierungsinstitute), welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher auf Grundlage des "Bestätigung zum Antrag (BZA)" vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Für eine Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW.

Wir haben den KfW Antrag bereits gestellt, weil der für die Finanzierung benötigt wird und dann haben wir ihn vorliegen.
Aktuell befindet sich der Bauantrag bei der Gemeinde und wir gehen von ca. 3 Monaten aus.
Nach ca. der Hälfte der erwarteten Zeit werden wir die Finanzierung beantragen und dann mit Zusage auch den Vertrag beim Bauunternehmen unterschreiben.
Wenn die Baugenehmigung früher kommt, müssen wir halt warten und wenn sie später kommt halt Bereitstellungszinsen zahlen.
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