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ᐅ Zwangsversteigerung - Grundstück-Forderungen von zwei Parteien


Erstellt am: 02.08.15 16:37

toxicmolotof03.08.15 14:03
Du kannst dir auch ne Grundschuld über ne Million auf eine Garage eintragen lassen. Macht zwar keinen Sinn, verbietet dir aber niemand.
Musketier03.08.15 14:12
toxicmolotow schrieb:
Du kannst dir auch ne Grundschuld über ne Million auf eine Garage eintragen lassen. Macht zwar keinen Sinn, verbietet dir aber niemand.

Das ist schon klar, nur wirst du keinen Kredit über die Höhe bekommen und es wird auch keiner in den 2. Rang gehen.
D3N7S03.08.15 14:46
Ich denke Eva2015 hat das etwas unglücklich geschrieben. Die Forderungen gelten nicht dem Grundstück sondern dem Vorbesitzer.

Beispiel aus der Praxis:

Ich hab ne Wohnung ersteigert, Verkehrswert lag bei 90k, ersteigert hab ich sie für 120k! Und die Forderungen die bei der Versteigerung genannt wurden beliefen sich auf gute 250k! Der Vorbesitzer war ein Unternehmer und die Hauptgläubiger waren die Bank und das Finanzamt.

Nun geht das Gericht her, nimmt die ersteigerte 120k und teilt sie auf die Gläubiger auf, die Restschuld von 130k sind weiterhin das Problem des Vorbesitzers. Kann er sie nach und nach zahlen ist das gut für ihn, kann er das nicht geht er in die Insolvenz...

Servus!
Thorchen07.08.15 09:08
Ich habe mir im Jahr 2010 ein Haus per Zwangsversteigerung gekauft.

zu beachten:
- man muss eine Sicherheitsleistung in Form eines verbürgten Bankschecks hinterlegen der 10% des Verkehrswertes entspricht. Der Scheck kostet Geld. je nach Bank kostet er mehr oder weniger. das können schon mal 5-10% des wertes des Schecks sein... WICHTIG: der Scheck gilt nur für eine bestimmte zeit. nutzt man den Scheck nicht, Pech, die Gebühr ist flöten.
- Barkautionen oder Kontoauszüge oder auch Telefonate mit der Bank nutzen NICHTS.
-Wenn das eine so beliebte Baugegend ist, mach dich darauf gefasst, dass professionelle dabei sind. Sprich Makler, Bauträger die kennen sich aus und haben Erfahrung. der Verkehrswert wird dann bestimmt überboten.

Ich hatte damals Glück, ich hab mit dem Bauträger/WBG, die da war und mitgeboten hat geredet, und so sind die dann ausgestiegen.

Damals war sogar ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern des Schuldners auf das Haus/Grundstück eingetragen, bzw. für eine Wohnung (2 familienhaus)
In so einem Fall, fährt der Richter normalerweise 2 gleisig. es gibt dann im gutachten nämlich einen wert, den das Wohnrecht hat. dieser wird dann vom Verkehrswert abgezogen. Die eine Bietreihe ist dann:
a) Haus+Wohnrecht: Verkehrswert-geldwert des Wohnrechts=neuerverkehrswert
b) Haus +Wohnrecht gelöscht =Verkehrswert des Gutachtens
Dann werden die Gläubiger befragt, ob sie eine Form bevorzugen. Meistens übersteigen die Forderungen den Verkaufswert für Option A) deswegen wird meist Option B präferiert.
Dann fragt der Richter, ob jemand auf Option A) bieten möchte. Normalerweise will niemand jemanden auf unbestimmte zeit in seinem Haus wohnen haben, der dafür nicht mal miete zahlen muss, und der dir vermutlich das leben zur Hölle machen wird, weil du sein oder das Haus des Kindes gekauft hast.
Also wird meist Option B als Hauptverfahren angewendet.
R.Hotzenplotz10.11.15 21:52
Wie lange dauert so eine Zwangsversteigerung in der Regel?

Finde das blöd, wenn man vorher nicht in das Haus reinkommt. Wenn es dann noch über den Verkehrswert geht, hat man ja wirklich die Katze im Sack (oder die Nadel im Heuhaufen) gekauft.

Spiele mit dem Gedanken, mir mal eine Zwangsversteigerung anzugucken.....
D3N7S11.11.15 03:01
Ich rate dir unbedingt mal eine Zwangsversteigerung anzuschauen, das ist eine wirklich spannende Erfahrung! Vor allem bevor du auf ein Wunschobjekt zur Versteigerung gehst würde ich vorher auf mehrere Versteigerungen gehen um mit der ganzen Sache warm zu werden und zu beobachten wie die Leute sich beim Bieten verhalten.
Eine Versteigerung dauert mindestens 30 Minuten und endet erst wenn das Höchstgebot gefallen ist und es keiner mehr überbietet: 3, 2, 1, verkauft für... an...
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