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ᐅ Mauer auf Grundstücksgrenze


Erstellt am: 12.08.2015 09:57

nordanney 30.10.2015 07:11
Die Erfahrung haben Nachbarn gemacht - allerdings war die Garage (gemauert) noch nicht fertig.
Ergebnis: Die Ecke musste abgeschlagen und passend gemacht werden, inkl. des Fundaments . Sie haben auch nicht wirklich nette Nachbarn an dieser Seite...

DG 30.10.2015 10:28
merlin83 schrieb:
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wenn des Nachbars Garage mit einem Eck auf dem eigenen Grundstück sitzt und man deshalb keine Grenzmauer mehr in gerader Linie setzen kann?

Ja, täglich. Beruflich.

Schnelle Variante: Mauer so bauen, dass es passt, Bier trinken - fertig.

Immer noch schnelle Variante, wenn's unbedingt sein muss: örtlichen Vermesser anrufen und sich über Grenzabweichungen/Überschreitungen informieren. Kommt idR nicht viel dabei heraus, in NRW werden Überbauten von Garagen nur nachrichtlich im Kataster geführt. Bis das so relevant wird, dass es zu einer Baulasteintragung/Teilung o.ä kommt, muss das schon etwas mehr sein, als nur eine Ecke auf des Nachbarn Grund - was ein Richter daraus macht, steht ggflls. auf einem anderen Blatt.

Weniger schnelle Variante: Vor Gericht ziehen und armdicke Aktenberge erzeugen, wo nach 5 Jahren rauskommt, dass nichts rauskommt und jeder sein Bier allein trinkt.

Also, wie groß ist denn der (vermeintliche) Überbau? Sind die Grenzsteine denn überhaupt noch sichtbar und unverletzt? Ansonsten kannst Du den Überbau gar nicht verifizieren. Kann genau so gut sein, dass die Garage richtig steht und der Grenzstein verschoben ist - dann steht möglicherweise Deine Mauer falsch. Kann man aber alles heilen/verhindern, wenn man Variante 1 wählt (und der Nachbar mitspielt).

MfG
Dirk Grafe

cuddee 17.12.2015 09:01
Guten Morgen zusammen,

es gibt ein Update. Gestern trudelte endlich - nach nun fünf Monaten Wartezeit - die Baugenehmigung samt rotem Punkt ein.
Fazit: Wir hatten ja Einblick in das Anwaltsschreiben des Nachbarn bekommen, er hatte darauf spekuliert, dass das Grundstück gar nicht bebaut werden darf, weil seiner Meinung nach verschiedene Richtlinien und Vorgaben nicht eingehalten werden können. Dem ist zum Glück nicht der Fall. Wir werden nun davon befreit, den nördlichen Stellplatz zu bauen, dürfen die Mauer 5 Meter auf Höhe des Straßenniveaus in das Grundstück hineinziehen. Außerdem darf die Mauer - wie im Baurecht vorgeschrieben - 1,50m Höhe ab dem bestehenden Gelände hoch sein und das reicht uns locker. So Dinge, wie dass uns angekreidet wurde, wir hätten zu wenige Fahrradstellplätze, wurden vom Bauamt von vornherein abgewimmelt.
Die Freude auf unserer Seite ist groß, nun hoffen wir auf einen baldigen freien Slot beim Bauträger, damit wir demnächst loslegen können.

Viele Grüße

f-pNo 17.12.2015 11:27

Ich freue mich für Euch, dass diese Stolpersteine aus dem Weg geräumt sind.
Viel Spass beim Bauen.
Achtet darauf, dass die Baufirma wirklich alles korrekt macht (Baustellenabsicherung; nicht das Nachbargrundstück befahren, betreten oder benutzen; etc.). Ich kann mir vorstellen, dass Euer lieber Nachbar jetzt jeden Stein in den Weg legen wird, der ihm in die Hand fällt.
mauergarageüberbaugrundstück