Massive Probleme mit Bauträger - Vertragsauflösung möglich?

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S

Smody67

Hallo,
hier sind ja sehr viele Umstände zusammen gekommen. Ich kann euch nur pauschal einige Tipps geben. Als erstes zählt halt immer, Ruhe zu bewahren. Aus einem Werkvertrag raus zu kommen ist in Deutschland nicht einfach! Die Richter sind in Deutschland halt immer angehalten, in solchen Fällen zu schlichten. Klar, auch ein Bauträger hat eine Hinweispflicht. Man kann von einem Laien kein Fachwissen verlangen. (Nicht böse nehmen!) So wie es ein Bauleiter hat. Wie wollt Ihr den Bauträger loswerden, wenn Ihr noch in einer Planungsphase seid? Die Wohnfläche sollte schon schriftlich fixiert sein. Da ist die Beweislage sehr schwierig. Ohne Anwalt und Gutachter geht da nichts! Und die kosten halt! Mehr darf ich hier nicht sagen! Ich wünsche Euch viel Glück!
 
S

Smody67

Hallo,
hier sind ja sehr viele Umstände zusammen gekommen. Ich kann euch nur pauschal einige Tipps geben. Als erstes zählt halt immer, Ruhe zu bewahren. Aus einem Werkvertrag raus zu kommen ist in Deutschland nicht einfach! Die Richter sind in Deutschland halt immer angehalten, in solchen Fällen zu schlichten. Klar, auch ein Bauträger hat eine Hinweispflicht. Man kann von einem Laien kein Fachwissen verlangen. So wie es ein Bauleiter hat. Wie wollt Ihr den Bauträger loswerden, wenn Ihr noch in der Planungsphase seid? Da ist die Beweislage sehr schwierig. Da kann Euch nur ein Anwalt und ein Gutachter helfen. Und die kosten halt was! Mehr darf ich halt hier nicht sagen! Ich wünsche Euch viel Glück!
 
H

hg6806

Ich denke, dass in der Bau-Branche einfach ein anderer Wind weht wie in anderen Branchen.
Als Dipl.-Ing für Automobil-Zulieferer könnte ich mir so etwas nicht erlauben. Wir hätten dann womöglich einen großen Automobil-Kunden verloren, was einen halben Ruin bedeuten würde.
Da man meist, wenn überhaupt, nur 1x im Leben baut, ist's doch fast egal ob der Kunde zufrieden ist oder nicht.
Weiterempfehlen werde ich die Firma garantiert nicht!
 
Der Da

Der Da

Die Schuld ist hier aber nicht allein in der Branche zu suchen. Der Kunde muss eben wissen, was er unterschreibt.
Und ich denke, viele können das einfach nicht beurteilen. Ich nehme mich da nicht aus... wir haben auch vertraut, und zum Glück nicht draufgezahlt.

Viele Punkte im Vertrag mussten wir uns immer wieder erklären lassen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

bei einem Gespräch meinte der Bauträger das wird teurer wegen dem Bodengutachten, der Statik, die damals noch nicht gerechnet wurde und der Rissbreitenbeschränkung. Für mich ist ein WU-Keller ein WU-Keller. Warum der nun wegen der Statik oder Rissbreitenbeschränkung nun noch teurer werden soll, verstehe ich nicht.
Auf mögliche Rißbreiten muß jeder Kellerbauer achten; ist ein WU-Betonkeller erforderlich, noch etwas mehr. Statik rechnet jeder vernünftige BU erst, wenn die auflagenfreie Baugenehmigung vorliegt. Das ist soweit klar - dürfte aber nicht diesen Aufpreis erfordern; schon gar nicht bei der Haus- und damit auch Kellergröße.

Einzig, was mir hierzu einfällt, ist, daß der Verkaufspreis von Beginn an falsch gerechnet wurde und hier die Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt werden soll ... wenn, wie geschrieben, sich nicht noch Erdarbeiten im Angebotspreis verbergen. Dann kommt diese Summe schnell zusammen.

Das Haus ist 9mx10m.
Die Steine waren ursprünglich 30cm Poroton und ist nun wegen KFW70 auf 36,5cm gestiegen. Dass das so viel an Wohnfläche ausmacht hätte ich nicht gedacht und hätte vorher auch hingewiesen werden müssen, da wir ausdrücklich den Wunsch nach 145 qm hatten. Das BF wäre nicht verletzt worden, wenn man das Haus nach außen größer gemacht hätte. Aber so spart man natürlich....
Bei umlaufend 6.5 cm weniger kommt zwar einiges zusammen, ca. 11 qm in Summe können es aber keineswegs sein.

Zur Info: Wünsche und Realität klaffen nicht selten weit auseinander. Was ausschließlich zählt, ist das, was in Deinem Vertrag steht und der dazugehörigen Grundrisse.

Als Dip.-Ing. kannst Du nicht dumm sein - daher meine Empfehlung: bevor das BV letztlich beginnt, setze Dich mit allen Verantwortlichen an einen Tisch und versuche den Status quo sachlich zu besprechen. ERST dann, wenn Du auch durch dieses Gespräch nicht zu einer für Dich tragbaren Lösung findest, solltest Du weitere Hilfe suchen; bspw. in Form eines RA mit Schwerpunkt Vertrags-/Baurecht. Und äußere um Himmels Willen keine vorschnellen Ultima im Gespräch mit Deinem Anbieter, so Du meinen Rat annehmen möchtest. Kläre eventuelle Konsequenzen zuvor mit geballter Fachkompetenz!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
E

Explosiv

Hi

bei uns ist es für Kfw 70 ähnlich. Von 30cm auf 36,5cm Porenbeton gegangen. Bereits am Anfang der Planung als Abänderung eines Bauplans, der vom Bauträger an anderer Stelle bereits umgesetzt wurde und als Vorlage diente. Damit der Innenraum erhalten bleibt, wurde der Zuwachs nach außen zugelegt. Die Bodenplatte wird damit unwesentlich größer und der Dachüberstand von 60 cm um 6,5cm kleiner, so dass teure Änderungen im Dachbereich unterbleiben können. Der Aufpreis hierfür waren wenige Tausend Euro, so knapp 2.000 Eur, fair.

Wir bauen auf Bodenplatte, so dass der auch bei uns nicht gut versichkerungsfähige Untergrund nicht in´s Gewicht fällt. Mehrkosten gab es wegen nicht ausreichender Bodenfestigkeit und daraus resultierend mehr Schotter unterm Haus sowie wegen Auffüllung des Geländes auf die gewünschte Höhe über der Straße, um Sumpflage vorzubeugen. Da kommen schnell mal 5.000 EUR zusammen. Und die hat man erst nach Bodengutachten und Feinplanung auf dem Schirm.

Allgemein gesagt kommt man problemlos aus einem Werkvertrag heraus, wenn man dem Vertragspartner seinen geplanten Gewinn, ca. 10% der Bausumme, auszahlt. Wenn man das nicht möchte, muss man einen derart starken Mangel nachweisen, dass ein Fortführen des Vertrages unzumutbar ist. Einfach mal nach Werkvertrag etc. googeln. In der jetzigen Phase der Planung wird das nur sehr schwer der Fall sein.

Also wirklich nicht die Nerven verlieren, sich an einen Tisch setzen und die Lücke zwischen Vorstellung und Realität gemeinsam schließen.
Bei völliger Ahnungslosigkeit und Misstrauen gegen den Bauträger externen Sachverstand dazukaufen, eventuell über Bauherren-Schutzbund. Auch hier googeln.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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