Massive Probleme mit Bauträger - Vertragsauflösung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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H

hg6806

Dann verwechsele ich hier was. Mit dem Bauträger habe ich den Bauvertrag gemacht und unterschrieben. Mit dem Architekten muss ich den Werk(-Vertrag?) festlegen. Keine Ahnung, bin ja Laie, hier wird die Planung abgeschlossen.
 
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D

Doc.Schnaggls

Sorry, jetzt steige ich überhaupt nicht mehr durch....

Werkvertrag mit Architekt?

Was ist denn jetzt im bereits unterschriebenen Vertrag geregelt und was muss noch im neuen Vertrag geregelt werden?
 
D

Doc.Schnaggls

Liebe(r) hg6806,

sei mir bitte nicht böse, aber ich glaube, Du solltest Dich erst einmal selbst kundig machen, was Du unterschrieben hast und was nicht.

Mit Deinen recht diffusen Angaben, kann Dir hier lediglich mit Vermutungen geantwortet werden, was Dir bestimmt nicht hilft.

Schau Dir den bereits geschlossenen Vertrag mal genau an, insbesondere was zum Thema "Kündigung" drinsteht.

Zudem solltest Du Dir bewußt sein, dass hier im Forum keine Rechtsberatung zulässig ist - und genau so eine ist, meiner Meinung nach, das Einzige, was Dir derzeit helfen kann.

Grüße,

Dirk
 
B

Bauexperte

Hallo,

da ich gerade englische Literatur auf meinem Nachtisch liegen habe, bleibe ich im mal bei der Sprache: another First!

Dann verwechsele ich hier was. Mit dem Bauträger habe ich den Bauvertrag gemacht und unterschrieben. Mit dem Architekten muss ich den Werk(-Vertrag?) festlegen. Keine Ahnung, bin ja Laie, hier wird die Planung angeschlossen.
Für einen Dipl.-Ing. kommst Du mir sehr naiv daher; diese unpräzisen Angaben kenne ich eigentlich nicht von Menschen Deines Berufsstandes.

Du hast "nur" 1 Vertrag, nämlich den Werkvertrag; diesen hast Du mit dem Bauunternehmer geschlossen. Was Du meinst, ist imho die Werkplanung - diese ist notwendig im Vorfeld der Ausführungsplanung, damit der Architekt weiß, wo er welche Anschlüsse, Abwasserleitungen etc. im Werkplan einzeichnen muß. Architekt und BU haben ihrerseits eine Kooperation miteinander; Dein Vertragspartner ist ausschließlich der BU ... es sei denn, Du hast etwas anderes vereinbart.

Wie dem auch letztlich genau sein mag - noch keine Werkplanung/Ausführungspläne und in Bälde mit den Erdarbeiten in Vorbereitung des Gießens der Bodenplatte ... mir würde es grausen.

Oder möchtest Du nur die Qualität der Forensuser testen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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