Ja super, das klingt doch schlüssig. Der Kaufvertrag kommt zustande, Makler verdient. Ich kann wieder zurücktreten, ändert aber nichts daran, dass der Vertrag zustande kam und der Makler Anspruch hat. Vielen Dank.Juristische Laienantwort eine Immobilienbankers (Jura im Studium ist schon so lange her ):
Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, der Grundlage für die verdiente Maklerprovision ist. Das Rücktrittsrecht ist eine auflösende Bedingung, die gem. Deiner Angabe nichts daran ändert, dass der Makler seine Courtage verdient hat (zumindest scheint es ja keinen entsprechenden Passus im KV zu geben).
Anders wäre es gewesen, wenn die Finanzierungszusage der Bank eine aufschiebende Bedingung gewesen wäre. Sprich, der KV wäre so lange schwebend, bis Du die Finanzierung hast. Dann hätte der Makler noch keinen Provisionsanspruch gehabt.
Google kannst Du doch, oder? Für den Makler zählt der Kaufvertrag, es sei denn es wurde was anderes vereinbart, Punkt aus.Hat jemand wirklich Ahnung von diesen Themen und kann seine Antwort juristisch begründen. Bitte keine Bauchmeinungen. Danke.
Sehe ich genausoNordy hat alles geschrieben. Du musst zahlen
Wenig Ahnung, dafür viel Meinung, nichts beitragen können, dafür unsympathisches Rumpoltern. Danke für Deinen Beitrag!Google kannst Du doch, oder?