Liegenschaftskataster: sind Gartenlauben Wohngebäude?

5,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Liegenschaftskataster: sind Gartenlauben Wohngebäude?
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Es ist sicherlich ein sehr spezielles Thema welches hauptsächlich Ostdeutschland betrifft.
Nein, es wurde hier schon vor wenigen Wochen thematisiert und auch Beispiele im Westen genannt, wo die Bewohner nach 30 Jahren ihren Besitz zurückbauen und ausziehen mussten. Ein User hatte hier nachgefragt, ob es sinnvoll ist, ein Grundstück zur Dauernutzung in einem Erholungsgebiet zu kaufen.
Ich kenne einige Leute die Häuser mit 200 qm Wohnfläche mit Pool und allem drum und dran im Erholungsgebiet stehen haben.
Gutes Beispiel: ich hatte mir daraufhin mal so ein genanntes Gebiet bei GM aufgemacht. Herausgestochen zw fast getarnten, weil eingewachsen zwischen Bäumen kleinen Häusern ist ein riesen Anwesen mit Anbauten, Pool und großer Flächenversiegelung. Wer so etwas macht, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden aufmerksam werden und Klägern gegen dieser Ausnutzung recht geben, sodass Rückbau und Wegzug die Konsequenz ist.
 
B

Buchsbaum

Heute muss man sich natürlich auch klar sein, dass die Überwachungsmethoden der Baubehörden wesentlich besser sind als noch vor 30 Jahren.
Heute können die so ziemlich alles mit Sattelitentechnik vom schreibtisch aus überwachen. Da wird jeder Sonnenschirm zum potentiellen Schwarzbau deklariert.

Ich hatte mal Bretter im Garten gestapelt. Dann stand das Bauamt vor der Tür und die dachten ich hätte eine illegale Garage errichtet.
 
W

wobbbel

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Ich werde den Brief wohl einfach abheften und vergessen,..
Danke euch für die ausführlichen Erklärungen!
 
11ant

11ant

vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Ich werde den Brief wohl einfach abheften und vergessen,..
Wenn Du Pech hast, war Beitrag #8
Heute muss man sich natürlich auch klar sein, dass die Überwachungsmethoden der Baubehörden wesentlich besser sind als noch vor 30 Jahren. Heute können die so ziemlich alles mit Sattelitentechnik vom Schreibtisch aus überwachen. Da wird jeder Sonnenschirm zum potentiellen Schwarzbau deklariert.
die "hilfreichste Antwort" im Sinne einer Vorwarnung, daß das Bauamt seine Kopie daraufhin durchackern wird, die Wirklichkeit und die Genehmigungen miteinander abzugleichen. Worst Case flattert Dir dann die Bitte um Auskunft der Anschriften Deiner Pächter ins Haus, um ihnen Anhörungen bzgl. ihrer (vermeintlichen) Schwarzbauten zuzustellen.
 
Y

Yosan

Es sind weniger Satellitenbilder als viel mehr Luftbilder (genauer digitale Orthophotos), die von den Behörden genutzt werden. Satellitenbilder stehen in ausreichender Qualität nur gegen Einwurf von zu vielen Münzen zur Verfügung (GM und anderes nennt das zwar Satellit, sber das sind Bilder von Befliegungen)...musste das kurz anmerken.

Das müssen übrigens nichtmal die Baubehörden sein. Ein zu großes und entsprechend gestaltetes "Gartenhaus" fällt mitunter auch den behördlichen Topographen bei deren Arbeit auf, die dann an die behördlichen Vermessungsstellen melden, dass da was nicht eingemessen ist. So fällt sowas auch gern mal den entsprechenden Leuten auf den Schreibtisch.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben