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ᐅ Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf?


Erstellt am: 14.04.17 22:32

stefanc8416.04.17 11:17
Karsten, wenn du aber 2022 schon im Ruhestand angelangt bist, dann geht dir ja durch die Entnahme nicht mehr viel Verzinsung verloren und auch die fiktive Verzinsung auf dem Wohnförderkonto ist vernachlässigbar. Wie du schon sagst sind die Aktienmärkte auf Höchstständen, deutliche Verluste halte ich persönlich von hier aus für wahrscheinlicher als deutliche Gewinne, aber das ist natürlich Glaskugel lesen.
Jedenfalls fände ich in deiner Situation die Entscheidung einfacher. Die Kinderzulage könnte man ja mitnehmen indem man nach Entnahme weiter bespart.
rupapu18.04.17 10:34
nur mal noch so zur Vollständigkeit bzw. zur Info:
Bei meinem Riester-Vertrag ist es so, dass mindestens 3000,- im Vertrag bleiben müssen damit dieser fortgeführt werden kann. D.h. wenn alles entnommen wird, dann wird der Vertrag aufgelöst.
Nordlys18.04.17 13:45
Hab eben mit der Deutschen RV telefoniert.
Die Fakten. Ich dürfte auflösen oder teilweise auflösen, müsste wenigstens 3000 drin lassen, sonst wäre es eine Vertragsbeendigung. Das ist möglich. Beide Optionen. Bei tatsächlicher, nachgewiesener Verwendung fürs selbstgenutzte Haus kein Verlust der Zulagen. Auch meine Frau dürfte auflösen, da sowohl Haus wie Land auch ihr gehören. Karsten
Neu_Koelner18.04.17 14:46
Nordlys schrieb:
Hab eben mit der Deutschen RV telefoniert.
Die Fakten. Ich dürfte auflösen oder teilweise auflösen, müsste wenigstens 3000 drin lassen, sonst wäre es eine Vertragsbeendigung. Das ist möglich. Beide Optionen. Bei tatsächlicher, nachgewiesener Verwendung fürs selbstgenutzte Haus kein Verlust der Zulagen. Auch meine Frau dürfte auflösen, da sowohl Haus wie Land auch ihr gehören. Karsten


Kann ich so bestätigen.
Meine Frau und ich haben beide unsere Riester-Verträge komplett auszahlen lassen, wobei 2016 bislang noch nicht abgerechnet ist. Wir waren froh, auf diese Weise aus einer doch eher schlechten Geldanlage ohne Schaden rauszukommen. Das Geld wird inklusive der Zulagen ausgezahlt, der Vertrag selbst kann dabei einfach beitragsfrei gestellt werden. Es ist also keine Vertragsbeendigung (dann wären die Zulagen futsch gewesen - so habe ich es zumindest verstanden).
Die Zfa musste natürlich vorher zustimmen - dafür benötigten wir den Kaufvertrag für das Haus.
Nordlys28.05.17 20:49
So, der Riesterfisch ist geputzt. Dank sehr guter Beratung durch eine nette Dame bei der DRV haben wir so entschieden: meine Frau als mittelbar Zulageberechtigte riestert weiter wie bisher. Ich als der unmittelbar Berechtigte nehme 18 tsd. raus und lasse gut drei drin, bespare weiter, so dass der Vertrag der Frau nicht gefährdet ist. Bei dem ist auch das Verhältnis Einzahlung zu Rentenerwartung besser.
Habe dann die Formulare ausgefüllt und das bei der ZfA so eingereicht, wurde nach Nachlieferung einiger Baurechnungen genauso bewilligt. Habe dann die Bewilligung kopiert und meiner PB Versicherung ein Schreiben geschickt mit der Bewilligung und der Bitte, die 18 nun so rasch als möglich rauszurücken. Das haben die mit Posteingang gestern so bestätigt. Somit erwarte ich kommende Tage das Geld.
Das Wohnförderkonto wird dann stante pede eingerichtet, später gibt es Steuern zu zahlen. Das kriegen wir aber hin. Es war nicht allzu schwer. Danke allen, die Tipps gaben. Karsten
zfavertragzulagenentnahmeverzinsungwohnförderkontobewilligung