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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

R
Resa1234
23.03.26 21:57
Da du immer auch schon Geld beantragen kannst für Kosten die in den nächsten 2 Monaten anfallen und je nach baufortschritt bekommst du den L-Bank Kredit in 3-5 Teilzahlungen ausgezahlt je nach baufortschritt. Wofür du das Geld dann nutzt ist dir überlassen ganz am Ende müssen die Summen halt wieder zusammen passen.
B
Bradyx86
23.03.26 22:53
Und wie ist das, wenn die Zahl am Ende nicht stimmt? Sprich es wird teurer als geplant, was beim Neubau oder Sanieren ja wahrscheinlich einige betrifft. Darf dann nachfinanziert werden? 

Irgendwie muss es ja dann weitergehen.
G
Geduld
23.03.26 23:14
Hallo zusammen,

Hat jemand schon mit seinem Berater gesprochen vor kurzem ? Gibt es irgendwelche infos bezüglich fördermittel vom Bund?

Danke euch im voraus 
R
Resa1234
24.03.26 10:39
Wir sind aktuell noch nicht ganz fertig. Aber in den Unterlagen steht 5000 plus oder minus können ohne weitere Angaben erfolgen 
Bei mehr oder weniger musst du mit der L-Bank in Kontakt treten und ggf. neue Verträge nachreichen. Aber da wird wieder auf die Belastungsgrenze geachtet. Am besten Mehrkosten durch neue Ersparnisse ( die Bauphase geht ja ein bisschen länger ) oder falls Familie aushelfen kann.
B
Bradyx86
24.03.26 13:21
Aber Leute wechseln ja auch mal den Job, womit sich dementsprechend das Einkommen ändert. Das wird laut Berichten hier auch nicht neu bewertet. Irgendwann muss doch ein Cut kommen, wo das Darlehen ausbezahlt wird ohne stetiges Checken der Belastungsgrenze? Vor Erhalt der Verträge klar, aber danach?!
J
JuMi_ic
24.03.26 14:00
Falls die Baukosten tatsächlich höher ausfallen als bei Antragstellung kalkuliert wurde, ist dies auf dem Verwendungsnachweis anzugeben (Vorlage erst bei Schlussauszahlung des Darlehens).

Bei einer Kostensteigerung von mehr wie 5.000,00 EUR ist dies zusätzlich noch durch den Bauleiter / Architekten zu unterschreiben.
Eine Kostensteigerung ist dann zu erläutern bzw. es ist anzugeben wie diese aufgefangen wurde. 

Grundsätzlich hat die L-Bank die Möglichkeit sich jederzeit über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Darlehensnehmer einen Überblick zu verschaffen (hierzu sind sie gem. der Allgemeinen Bestimmungen, die Bestandteil des Darlehensvertrages sind, berechtigt)
baufortschrittverträgebelastungsgrenzekostensteigerung