Gar nicht. Antrag kann nur mit genau dem Objekt gemacht werden und entsprechend kann nur beantragt werden wenn man auch alle angefragten Dokumente hat.
Deswegen wird meist nur noch mit dem Darlehen gebaut und nur in seltenen Fällen hat man einen netten Verkäufer (vllt verwand) der wartet. Alternativ mit Zwischenfinanzierung auf eigenes Risiko.
Deswegen wird meist nur noch mit dem Darlehen gebaut und nur in seltenen Fällen hat man einen netten Verkäufer (vllt verwand) der wartet. Alternativ mit Zwischenfinanzierung auf eigenes Risiko.
GeraldG schrieb:
Gar nicht. Antrag kann nur mit genau dem Objekt gemacht werden und entsprechend kann nur beantragt werden wenn man auch alle angefragten Dokumente hat.Danke so auch unsere Vermutung danke dir gebe ich so weiter
S
Smiley1492716.04.26 15:25Hallo zusammen,
wir haben letzte Woche unseren L-Bank Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht. Wir mussten noch ein paar Nachreichungen senden und heute Morgen kam folgende E-Mail vom Landratsamt:
wir haben heute den Antrag an die L-Bank weitergeleitet und die L-Bank wird auf Sie zukommen.
Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen.
Was bedeutet dies nun genau? Das ist aber keine vorläufige Bewilligung oder? Und mit was genau dürfte ich nun beginnen?
Vielen Dank für eure Hilfe 😊
wir haben letzte Woche unseren L-Bank Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht. Wir mussten noch ein paar Nachreichungen senden und heute Morgen kam folgende E-Mail vom Landratsamt:
wir haben heute den Antrag an die L-Bank weitergeleitet und die L-Bank wird auf Sie zukommen.
Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen.
Was bedeutet dies nun genau? Das ist aber keine vorläufige Bewilligung oder? Und mit was genau dürfte ich nun beginnen?
Vielen Dank für eure Hilfe 😊
Watmakesake schrieb:
Doch, wenn man diese verkauft, also quasi als Eigenkapital einsetzt. Wir haben eine Eigentumswohnung, die für uns zu klein ist. Es ist nur wichtig, dass die Wohnung verkauft wird, bevor die Fördergelder ankommen.Das stimmt nicht.
Wenn die Eigentumswohnung für die Familie zu klein ist, muss man die Wohnung NICHT verkaufen um die Fördergelder zu bekommen. Das hat die L-Bank uns 2x bestätigt. Wir besitzen eine Eigentumswohnung- aber eine 2 Zimmer Wohnung für 3 Personen mit 62qm ist dann einfach auch zu klein für eine kleine Familie.
AndiY82 schrieb:
Ich war der Meinung dass man keine Immobilie bereits besitzen darf, um förderfähig zu seindu meinst das KfW300 Programm. Da darf man keine Immobilie besitzen.
Smiley14927 schrieb:
wir haben letzte Woche unseren L-Bank Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht. Wir mussten noch ein paar Nachreichungen senden und heute Morgen kam folgende E-Mail vom Landratsamt:
wir haben heute den Antrag an die L-Bank weitergeleitet und die L-Bank wird auf Sie zukommen.
Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen.
Was bedeutet dies nun genau? Das ist aber keine vorläufige Bewilligung oder? Und mit was genau dürfte ich nun beginnen?Das ist aber keine vorläufige Bewilligung.
Was ihr nun dürftet:
- Bau starten
- Handwerker beauftragen
- Verträge unterschreiben
- Material bestellen
... jedoch nur mit Eigenmittel oder mit einer Zwischenfinanzierung.
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