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ᐅ L-Bank Z-20 begrenzte Wohnfläche mit Keller


Erstellt am: 27.02.25 08:21

kbt0903.06.25 13:40
HuppelHuppel schrieb:

Ein Streif Haus Vertreter in RLP meinte letztens zu mir, dass es gang und gäbe sei, die Häuser entsprechend zu modifizieren um Sie förderfähig zu machen.
Das ist Betrug und um den abzuwehren wächst auch unsere Bürokratie und unser Formalismus immer mehr.
HuppelHuppel schrieb:

Bei einem 250cm Keller mit Fußbodenheizung scheint auch keiner zu meckern.
Warum sollte da auch gemeckert werden, wenn ich dafür keine Fördermittel beantrage.
HuppelHuppel03.06.25 13:42
kbt09 schrieb:

Warum sollte da auch gemeckert werden, wenn ich dafür keine Fördermittel beantrage.

Du solltest mal den Thread von Anfang an lesen...
HuppelHuppel03.06.25 13:43
kbt09 schrieb:

Das ist Betrug und um den abzuwehren wächst auch unsere Bürokratie und unser Formalismus immer mehr.

Nein, das ist es nicht. Das sind einfach nur böse Unterstellungen von dir.
nordanney03.06.25 13:54
HuppelHuppel schrieb:

Du solltest mal den Thread von Anfang an lesen...
kaiplan schrieb:

in wie fern wird hier der beheizte keller, der als lagerraum und stauraum genutzt wird bewertet?
HuppelHuppel schrieb:

Oder zickt die Bank, wenn mein Heizungsraum 30 qm hat?
Von Anfang an gelesen. Natürlich. Dabei geht es um normale Kellerflächen (wobei Fußbodenheizung im Keller nicht unüblich ist). Keinen Wohnraum oder das vorsätzliche Umdeklarieren von Räumen, um förderfähig zu werden.
Du kannst natürlich Deinen Heizungsraum so groß planen, wie Du möchtest. Musst ihn aber auch so bauen und nutzen. Hast keine Wohnfläche - genauso wie im Keller, auch wenn dann wie hier gedacht, die Tochter mal ihr Zimmer unten einrichtet --> was gesetzlich nicht erlaubt ist.

Insofern gibt es keinen Sinn, statt 140qm Wohnfläche und 10qm Heizungsraum dann 120qm Wohnfläche und 30qm Heizungsraum zu bauen. Du willst und darfst im Heizungsraum nicht wohnen.
HuppelHuppel03.06.25 14:06
Und was wäre, wenn der TE in ein paar Jahren beim Bauamt einen Antrag auf Umwidmung des Kellers stellt? Er bezahlt ein paar Scheine und alle sind glücklich oder?
nordanney03.06.25 14:11
HuppelHuppel schrieb:

Und was wäre, wenn der TE in ein paar Jahren beim Bauamt einen Antrag auf Umwidmung des Kellers stellt? Er bezahlt ein paar Scheine und alle sind glücklich oder?
Das kann er machen. Muss aber dann auch alle Voraussetzungen für die Umwidmung stellen - Fenster/Belichtung, Raumhöhe, Fluchtwege.

Ich bin jetzt allerdings überfragt, was in den L-Bank Bedingungen steht, ob und welche Fristen für Ausbauten bzw. Flächenvergrößerungen einzuhalten sind. Bei der KfW gibt es dazu z.B. explizite Regelungen, wenn etwas am Haus verändert werden soll.
heizungsraumwohnflächekeller