ᐅ L-Bank Z-20 begrenzte Wohnfläche mit Keller
Erstellt am: 27.02.2025 08:21
nordanney 03.06.2025 14:18
11ant 03.06.2025 15:20
HuppelHuppel schrieb:
In einem anderen Thread wurde ja angedeutet wie viel Wärme ein Wechselrichter abgibt -> Perfekt um Kleidung zu trocknen. Also ist doch ein großer Trocken- und Technikraum eine nette Idee um die Abwärme optimal zu nutzen.Für die Nutzung der Abwärme beziehst Du den Raum in die Wärmerückgewinnung Deiner Kontrollierte-Wohnraumlüftung ein.HuppelHuppel schrieb:
Und was wäre, wenn der TE in ein paar Jahren beim Bauamt einen Antrag auf Umwidmung des Kellers stellt? Er bezahlt ein paar Scheine und alle sind glücklich oder?HuppelHuppel schrieb:
Nein, das ist es nicht. Das sind einfach nur böse Unterstellungen von dir.Betrug böswillige Unterstellung, Betrug mit Verzögerung schlaue Gesetzeslückennutzung?HuppelHuppel schrieb:
Sehe ich nicht so. Bei der Steuer hat man auch einen Berater, welcher das Optimum für einen herausholt. Bei einem 250cm Keller mit Fußbodenheizung scheint auch keiner zu meckern.Um den Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kümmert sich eigens der §42 AO. HuppelHuppel 03.06.2025 17:26
Eine schlaue Gesetzeslückennutzung ist kein Betrug auch wenn es vielen hier anscheinend nicht passt. Bei Elterngeld wird im Vorfeld auch optimiert um das maximale herauszuholen. Oder beim KfW300…
Ich danke trotzdem allen für den Input.
Ich danke trotzdem allen für den Input.
chand1986 08.06.2025 17:24
HuppelHuppel schrieb:
Eine schlaue Gesetzeslückennutzung ist kein BetrugDas stimmt zwar, aber hier steht in Frage, ob eine Lücke genutzt oder was Ungesetzliches gemacht wird.Spätere Umwidmung ist evtl. möglich, aber was hat man dann gewonnen, wenn man nachzahlen muss? Außerdem könnte ein Amt auch Nein sagen, dann hat man die Kosten für die Vorrüstung der Wohnraumzulassung versenkt. Dann hat man mit viel Arbeit irgendwas ausgenutzt und am Ende rechnet es sich nicht.
Ich sehe schon rein pragmatisch den Wert nicht.