ᐅ L-Bank Z-20 begrenzte Wohnfläche mit Keller
Erstellt am: 27.02.2025 08:21
KJaneway 07.03.2025 11:36
GeraldG schrieb:
... Mit Keller nochmal 100k drauf, dann braucht man entweder einen weiteren Kredit oder die ganze KFW300 Förderung.Hier geht's nach meinem Verständis dann auch um die Frage wie die L-Bank den Wohnraum berechnet. Wenn der Keller als Wohnraum deklariert ist, dann wird die 160qm Grenze ja locker überschritten.
GeraldG 07.03.2025 19:56
Die Deklaration reicht ja nicht . Der Keller muss alles erfüllen was es zu einem Aufenthaltsraum macht. Also Deckenhöhe, Fensterflächen etc.
ypg 07.03.2025 21:35
GeraldG schrieb:
Die Deklaration reicht ja nicht .Falsch gedacht: wenn der Keller als Wohnraum deklariert wird, hat er auch alle Vorgaben des Aufenthaltsraumes zu erfüllen, und dann wird er auch als Wohnraum anerkannt.Allerdings will es der TE wohlmöglich gar nicht, sondern es soll Keller bleiben und später nur als Wohnraum genutzt werden.
HuppelHuppel 03.06.2025 09:54
ypg schrieb:
Falsch gedacht: wenn der Keller als Wohnraum deklariert wird, hat er auch alle Vorgaben des Aufenthaltsraumes zu erfüllen, und dann wird er auch als Wohnraum anerkannt.
Allerdings will es der TE wohlmöglich gar nicht, sondern es soll Keller bleiben und später nur als Wohnraum genutzt werden.Kann man das eigentlich auch mit einem Souterrain oder normalen EG machen? Dürfte doch eigentlich kein Problem sein oder?
ypg 03.06.2025 10:55
HuppelHuppel schrieb:
Kann man das eigentlich auch mit einem Souterrain oder normalen EG machen? Dürfte doch eigentlich kein Problem sein oder?Worauf willst Du hinaus? Ein normales EG hat gängig ja schon Aufenthaltsraumqualität.Machen kann man viel. Allerdings wird es für ein "halbes Haus" von keiner Bank Geld geben.
HuppelHuppel 03.06.2025 10:59
ypg schrieb:
Worauf willst Du hinaus? Ein normales EG hat gängig ja schon Aufenthaltsraumqualität.
Machen kann man viel. Allerdings wird es für ein "halbes Haus" von keiner Bank Geld geben.Man kann doch folgende Räume in beliebiger Größe planen?
3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:1.
Zubehörräume, insbesondere:
a)Kellerräume,
b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)Waschküchen,
d)Bodenräume,
e)Trockenräume,
f)Heizungsräume
Oder zickt die Bank, wenn mein Heizungsraum 30 qm hat?
Ein Streif Haus Vertreter in RLP meinte letztens zu mir, dass es gang und gäbe sei, die Häuser entsprechend zu modifizieren um Sie förderfähig zu machen.
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