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ᐅ Kniestockhöhe / Vorschlag vom Bauamt


Erstellt am: 15.06.15 16:46

boysetsfire16.06.15 15:10
Einer der Bauunternehmer hat den Vorschlag noch mal aufgezeichnet, ich denke darauf ist der Ansatz erkennbar.
Ich muss aber sagen, es sieht auf der Skizze für mich schon gewöhnungsbedürftig aus.
SirSydom16.06.15 16:09
Haste gleich noch überdachte Terrasse und/oder Eingangsbereich dabei - ist doch gut.
laemat16.06.15 16:11
Wieso die Traufhöhe festgelegt wird verstehe ich so wie so nicht so recht. Wenn es dann dazu führt, dass diese Augenwischerei betrieben wird. Soll die Gemeinde die Traufhöhe gleich ganz streichen.
Mir persönlich ist viel wichtiger, dass meine Nachbarn die Firsthöhe nicht überschreiten.
boysetsfire16.06.15 16:18
: War auch unser erster Gedanke, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Wir werden uns das mal anhand eines Entwurfes anschauen müssen. Von der Fassadenoptik stellt sich meine Freundin das vor wie ein Haus mit Schlappohren.

: Sehr richtig, die Bauvoranfrage kam uns auch eher wie eine Anleitung zum regelkonformen Mogeln vor. Wenn ich dann die Firsthöhe unseres Nachbarn sehe, die er mit einem sehr steilen Dach erreicht und damit den Dachspitz noch voll nutzen kann verstehe ich da manche Vorgabe auch nicht.
Bauexperte16.06.15 16:42
ypg schrieb:

Martina, vlt spielt die Traufhöhe in der Problematik gar keine Rolle?
Natürlich.

Die Definition der Traufe ist bundesweit gleich, wie ich seit heute Vormittag weiß; insofern hat mich die Frage des TE auch wieder etwas schlauer gemacht. Guck Dir die jüngsten Bleistiftzeichnungen des TE an, dann wirst Du erkennen, daß sich die Traufhöhe in beiden Beispielen nicht verändert hat; lediglich das Dach ist steiler ausgebildet (offensichtlich ist bei der DN von/bis möglich).
ypg schrieb:

Das Schwörerhaus hat übrigens kein Carport
Ich bin Deinen Hinweisen aus Post #4 gefolgt und da hat das Haus einen Carport

Grüße, Bauexperte
Bauexperte16.06.15 16:50
Hallo,
boysetsfire schrieb:

Sehr richtig, die Bauvoranfrage kam uns auch eher wie eine Anleitung zum regelkonformen Mogeln vor.
Da ist keine Anleitung "zu mogeln" seitens des Sachbearbeiters aufgezeigt worden; läßt die Bayerische Bauordnung auch nicht zu. Dein Grundstück läßt dagegen (offensichtlich) verschiedene DN zu; diese hat der Sachbearbeiter interpretiert; nicht mehr und nicht weniger. Die Traufe ist in beiden Beispielen identisch!
boysetsfire schrieb:

Wenn ich dann die Firsthöhe unseres Nachbarn sehe, die er mit einem sehr steilen Dach erreicht und damit den Dachspitz noch voll nutzen kann verstehe ich da manche Vorgabe auch nicht.
Wenn für sein Grundstück kein anderer Bebauungsplan gilt - welcher manches Mal von Straße zu Straße variiert - dann kannst Du das auch ausreizen.

Grüße, Bauexperte
traufhöhefirsthöhedachtraufegrundstück