ᐅ Kniestock lt.Bebauungsplan
Erstellt am: 03.02.13 18:05
merian08.02.13 16:51
Also der Fertighausanbieter ( Verkäufer ) hat sich mit dem Architekten das Grundstück angesehen.
Als wir den Werkvertrag für das Evolution 154 unterschrieben haben, meinten wir so sollte das Haus aussehen, nur halt als Doppelhaus und das dann zweimal. Das wäre kein Problem ( Verkäufer ) man müsste dies nur ein wenig vom Grundriss her ändern. Er hatte beim Verkaufsgespräch auch den Bebauungsplan zur Ansicht vorliegen. Er wusste also die genauen Daten vom Grundstück ( Lageplan etc.) So und nun kommen enorme Mehrkosten, dann wieder Gutschriften, dann wieder neuer Kostenvoranschlag etc.etc.. Alleine weil wir nun doch keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen ( was ja lt.Werkvertrag unterschrieben ist ) haben wir nun eine Gutschrift von 2.000,-- € erhalten. Wir kann ich den hier prüfen ob diese Gutschrift so gerechtfertig ist?
Als wir den Werkvertrag für das Evolution 154 unterschrieben haben, meinten wir so sollte das Haus aussehen, nur halt als Doppelhaus und das dann zweimal. Das wäre kein Problem ( Verkäufer ) man müsste dies nur ein wenig vom Grundriss her ändern. Er hatte beim Verkaufsgespräch auch den Bebauungsplan zur Ansicht vorliegen. Er wusste also die genauen Daten vom Grundstück ( Lageplan etc.) So und nun kommen enorme Mehrkosten, dann wieder Gutschriften, dann wieder neuer Kostenvoranschlag etc.etc.. Alleine weil wir nun doch keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen ( was ja lt.Werkvertrag unterschrieben ist ) haben wir nun eine Gutschrift von 2.000,-- € erhalten. Wir kann ich den hier prüfen ob diese Gutschrift so gerechtfertig ist?
Bauexperte08.02.13 17:08
Hallo,
Freundliche Grüße
merian schrieb:Diese Aussage ist der blanke Hohn; sorry - hätte Dir "auch" als Laie auch auffallen "sollen". Vom, von Dir ursächlich gekauften Grundriss, bleibt bei 6,50 m nicht mehr das meiste übrig, als ein "üblicher" Doppelhaushälfte-Grundriss mit der einzigen, augenfälligen Wahl: offene oder geschlossene Treppe
...
Das wäre kein Problem ( Verkäufer ) man müsste dies nur ein wenig vom Grundriss her ändern.
merian schrieb:Nimm Dir den wirklich guten Rat von E.Curb zu Herzen und suche einen RA Deines Vertrauens auf!
Er hatte beim Verkaufsgespräch auch den Bebauungsplan zur Ansicht vorliegen. Er wusste also die genauen Daten vom Grundstück ( Lageplan etc.) So und nun kommen enorme Mehrkosten, dann wieder Gutschriften, dann wieder neuer Kostenvoranschlag etc.etc..
Alleine weil wir nun doch keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen ( was ja lt.Werkvertrag unterschrieben ist ) haben wir nun eine Gutschrift von 2.000,-- € erhalten. Wir kann ich den hier prüfen ob diese Gutschrift so gerechtfertig ist?
Freundliche Grüße
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