Hallo,
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus fast am Ende und gehen nun in die Bemusterung.
Wir haben den Architektenplan nach unseren Wünschen soweit es die Bebauung zulässt ein wenig umgestaltet.
Bisher war beim Architekten immer die Rede von einer Kniestockhöhe von 1,69 ( Satteldach 28 Grad ) die Rede. Nun kam der endgültige Plan für unser Bemusterungstermin, nebst Kostenaufstellung, hier wurde ein Kniestock von 1,30 eingezeichnet. Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist. Wir sind von einem Innenkniestock ( der auch auf der Kostenkalkulation unseres Bauträgers vermerkt war ) ausgegangen. Jetzt kam eine Gutschrift ( Bauträger ) für den niedrigeren Kniestock. Müssen wir uns hiermit abfinden. Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus fast am Ende und gehen nun in die Bemusterung.
Wir haben den Architektenplan nach unseren Wünschen soweit es die Bebauung zulässt ein wenig umgestaltet.
Bisher war beim Architekten immer die Rede von einer Kniestockhöhe von 1,69 ( Satteldach 28 Grad ) die Rede. Nun kam der endgültige Plan für unser Bemusterungstermin, nebst Kostenaufstellung, hier wurde ein Kniestock von 1,30 eingezeichnet. Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist. Wir sind von einem Innenkniestock ( der auch auf der Kostenkalkulation unseres Bauträgers vermerkt war ) ausgegangen. Jetzt kam eine Gutschrift ( Bauträger ) für den niedrigeren Kniestock. Müssen wir uns hiermit abfinden. Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
Also der Fertighausanbieter ( Verkäufer ) hat sich mit dem Architekten das Grundstück angesehen.
Als wir den Werkvertrag für das Evolution 154 unterschrieben haben, meinten wir so sollte das Haus aussehen, nur halt als Doppelhaus und das dann zweimal. Das wäre kein Problem ( Verkäufer ) man müsste dies nur ein wenig vom Grundriss her ändern. Er hatte beim Verkaufsgespräch auch den Bebauungsplan zur Ansicht vorliegen. Er wusste also die genauen Daten vom Grundstück ( Lageplan etc.) So und nun kommen enorme Mehrkosten, dann wieder Gutschriften, dann wieder neuer Kostenvoranschlag etc.etc.. Alleine weil wir nun doch keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen ( was ja lt.Werkvertrag unterschrieben ist ) haben wir nun eine Gutschrift von 2.000,-- € erhalten. Wir kann ich den hier prüfen ob diese Gutschrift so gerechtfertig ist?
Als wir den Werkvertrag für das Evolution 154 unterschrieben haben, meinten wir so sollte das Haus aussehen, nur halt als Doppelhaus und das dann zweimal. Das wäre kein Problem ( Verkäufer ) man müsste dies nur ein wenig vom Grundriss her ändern. Er hatte beim Verkaufsgespräch auch den Bebauungsplan zur Ansicht vorliegen. Er wusste also die genauen Daten vom Grundstück ( Lageplan etc.) So und nun kommen enorme Mehrkosten, dann wieder Gutschriften, dann wieder neuer Kostenvoranschlag etc.etc.. Alleine weil wir nun doch keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen ( was ja lt.Werkvertrag unterschrieben ist ) haben wir nun eine Gutschrift von 2.000,-- € erhalten. Wir kann ich den hier prüfen ob diese Gutschrift so gerechtfertig ist?
B
Bauexperte08.02.13 17:08Hallo,
Freundliche Grüße
merian schrieb:Diese Aussage ist der blanke Hohn; sorry - hätte Dir "auch" als Laie auch auffallen "sollen". Vom, von Dir ursächlich gekauften Grundriss, bleibt bei 6,50 m nicht mehr das meiste übrig, als ein "üblicher" Doppelhaushälfte-Grundriss mit der einzigen, augenfälligen Wahl: offene oder geschlossene Treppe
...
Das wäre kein Problem ( Verkäufer ) man müsste dies nur ein wenig vom Grundriss her ändern.
merian schrieb:Nimm Dir den wirklich guten Rat von E.Curb zu Herzen und suche einen RA Deines Vertrauens auf!
Er hatte beim Verkaufsgespräch auch den Bebauungsplan zur Ansicht vorliegen. Er wusste also die genauen Daten vom Grundstück ( Lageplan etc.) So und nun kommen enorme Mehrkosten, dann wieder Gutschriften, dann wieder neuer Kostenvoranschlag etc.etc..
Alleine weil wir nun doch keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen ( was ja lt.Werkvertrag unterschrieben ist ) haben wir nun eine Gutschrift von 2.000,-- € erhalten. Wir kann ich den hier prüfen ob diese Gutschrift so gerechtfertig ist?
Freundliche Grüße
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