ᐅ Klinker direkt an Ytong?
Erstellt am: 19.04.14 20:36
emer20.04.14 22:12
Wo kommst du damit auf KfW70?
emer20.04.14 22:45
Ich muss mal blöd fragen. Ich habe von meinem Statiker auch eine Berechnung nach der gleichen DIN wie in der. Schein. Der kommt auf 68 kWh / (m2•a) Primärenergiebedarf.Für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung Neubau würde de 73,30 benötigt. Dein Primärenergiebedarf ist ausgewiesen mit 79,7. das würde für mich nicht einmal die Einhaltung der Energieeinsparverordnung bedeuten??? Ich bin verwirrt. Kann mich hier jemand aufklären?
emer20.04.14 22:50
Ich versuche es noch einmal deutsch *g*
Mein berechneter Primärenergiebedarf = 68.
Auf dem Schein meines Statikers steht, für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung benötige ich 73,30.
Auf dem Schein von baschti steht: 79,7.
Bei gleicher DIN als Grundlage.
Das liegt über den von meinem Statiker angegeben 73,30 für Energieeinsparverordnung (also über "KFW 100"?).
Wie kommt das hin?
Mein berechneter Primärenergiebedarf = 68.
Auf dem Schein meines Statikers steht, für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung benötige ich 73,30.
Auf dem Schein von baschti steht: 79,7.
Bei gleicher DIN als Grundlage.
Das liegt über den von meinem Statiker angegeben 73,30 für Energieeinsparverordnung (also über "KFW 100"?).
Wie kommt das hin?
baschti21.04.14 09:21
Vielleicht hängt das alles mit Grundfläche, Energieart usw zusammen wenn ich im Netz bei google Bildersuche mal Energiesparausweiss angebe stehen immer andere Werte als Maxwert der Energieeinsparverordnung
emer21.04.14 09:34
Ja aber zwischen 100 und 73 liegt ja energetische gesehen eine kleine Welt.
Bauexperte22.04.14 08:50
Hallo,
ich hatte eigentlich erwartet, daß €uro hier antwortet; wahrscheinlich befindet er sich noch im verdienten Osterurlaub.
Das ist nicht der Nachweis für Deinen Bungalow, oder?
Kfw 70: Maßgebend ist der Jahresprimärenergiebedarf Qp. Hier darf der Maximalwert eines Gebäudes z.B. Max. 70 % des Wertes für das Referenzgebäude (100%) nach Energieeinsparverordnung 2014 betragen. Und der Transmissionswärmeverlust H'T darf Max. 85% des Wertes für das Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung 2014 betragen. Mit einem Primärenergiebedarf von 79.7% schaffst Du daher den erhofften Wert KfW 70 nicht; jedenfalls nicht ohne weitere Maßnahmen.
Grüße, Bauexperte
ich hatte eigentlich erwartet, daß €uro hier antwortet; wahrscheinlich befindet er sich noch im verdienten Osterurlaub.
baschti schrieb:Hätte mich auch arg gewundert, aber 240 mm sind erst mal schon sehr gut.
Hab mich geirrt sry sind nur 24cm Dachdämmung...
baschti schrieb:Das ist zunächst Standard, da bei der Stärke der Bodenplatte der Statiker - basierend auf dem Bodengutachten - ein Wörtchen mitzureden hat. Mir wäre aber neu, daß dieser Anbieter freiwillig eine stärkere Bodenplatte anbietet.
Leider finde ich über die Bodenplatte nur Infos wie Betongüte C25/30
Das ist nicht der Nachweis für Deinen Bungalow, oder?
Kfw 70: Maßgebend ist der Jahresprimärenergiebedarf Qp. Hier darf der Maximalwert eines Gebäudes z.B. Max. 70 % des Wertes für das Referenzgebäude (100%) nach Energieeinsparverordnung 2014 betragen. Und der Transmissionswärmeverlust H'T darf Max. 85% des Wertes für das Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung 2014 betragen. Mit einem Primärenergiebedarf von 79.7% schaffst Du daher den erhofften Wert KfW 70 nicht; jedenfalls nicht ohne weitere Maßnahmen.
Grüße, Bauexperte
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