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ᐅ Wärmenachweis: Heizlastberechnung nach DIN 12831 oder DIN 4708?


Erstellt am: 19.03.14 11:14

€uro20.03.14 15:26
emer schrieb:
Dazu mal eine Frage. Wenn ich die Dimensionierung meiner Heizung sinnvoll planen lassen will muss ich - soweit habe ich hoffentlich verstanden - zu einem richtigen Energieberater / TGA?..
Zu einem Energieberater weniger, hierfür ist ein TGA Planer zuständig. Mitunter findet man das in Personalunion!
emer schrieb:
....Aus welcher Basis rechnet er dann? Sag ich den den Bedarf aus meinen letzten Nebenkostenabrechnungen, wie oft ich in die Badewanne steige und wie warm ich es in meinen Zimmern gerne hätte?
Für den Heizbetrieb nicht, denn der Neubau hat ja vollkommen andere Bedarfsanforderungen/ Notwendigkeiten, als die bisherige Mietwohnung!
Bei der Planung werden die gewünschten RT berücksichtigt! Formblatt V DIN 12831.
Bei Warmwasser werden ebenfalls die Nutzungsanforderungen berücksichtigt. Es ist doch sicherlich ein Unterschied zwischen einem wöchtlichem Wannenbad und der Tatsache, dass täglich die Fußballmannschaft zum Duschen kommt.
Die Warmwasser-Bereitung ist ebenso sorgfältig zu planen, wie der Heizbetrieb.
In jüngster Zeit verhungern Bauherren bei der Warmwasser-Versorgung nicht selten!
In der Vergangenheit wurde Warmwasser mit dem selben Wärmeerzeuger so nebenher miterledigt, was aufgrund der hohen Heizlasten meist problemlos möglich war. Inzwischen haben sich die Zeiten dank Energieeinsparverordnung deutlich geändert. Bei gut bis sehr gut gedämmten Gebäuden, kann es mitunter sinnvoll sein, die Wärmeerzeugung für Heizbetrieb u. Warmwasser zu trennen! Ganz typischer Fall PH nach PHPP!
Ich habe gerade zwei derartige Fälle in der Begutachtung. Abgesehen von den völlig überhöhten Verbrauchskosten, können sich die Bauherren im Winter aussuchen, ob sie Warmwasser oder gewünschte RT haben wollen.

v.g.
Lacos21.03.14 06:31
Hi,

für mich klingt das alles irgendwie etwas undurchschaubar. Das hört sich ja so an als wenn der Wärmenachweis nicht das Papier Wert ist..
Wofür ist der Nachweis denn gut - beinhaltet dieser verwertbare Aussagen/Hinweise im Hinblick auf zu erwartende Heizkosten etc. (reicht ja in der Granularität "sehr hohe Heizkosten/qm, niedrige Heizkosten/qm")?
Was ich eigentlich nur versuche ist zu überprüfen, ob das was ich nachher auch bekomme Kfw70 entspricht oder es "schöngerechnet" wurde. Unmöglich?

Natürlich müsste man dann auch überprüfen ob das was im Dokument steht auch so gebaut wird, das ist dann aber Phase 2.

Grüße,
Lacos
€uro21.03.14 09:09
Hallo,
Lacos schrieb:
.... Das hört sich ja so an als wenn der Wärmenachweis nicht das Papier Wert ist..
Das ist nicht ganz korrekt. Sowohl Energieeinsparverordnung/ KFW bzw. EEWG Nachweise haben ihre Berechtigung. Allerdings können sie nur dafür eingesetzt, verwendet werden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen bzw. vorgeschrieben.
Siehe oben!
Lacos schrieb:
...Wofür ist der Nachweis denn gut - ....
=> siehe oben!
Lacos schrieb:
....beinhaltet dieser verwertbare Aussagen/Hinweise im Hinblick auf zu erwartende Heizkosten etc. (reicht ja in der Granularität "sehr hohe Heizkosten/qm, niedrige Heizkosten/qm")?..
Qualitativ ja. Allerdings sind die Zielstellungen unterschiedlich. Der Gesetzgeber stellt auf Primärenergie ab, der private Bauherr muß jedoch Endenergie bezahlen!
Da jedes BV erheblich individuell ist, wäre eine qualitative Vergleichbarkeit kaum möglich. Mit der Energieeinsparverordnung/ KfW wurde eine Normierung, Standardisierung bestimmter Randparamerter eingeführt, um diese qualitative Vergleichbarkeit herzustellen. Was später tatsächlich benötigt/ verbraucht wird, ist hiermit jedoch nicht darstellbar! Daher berechne ich meinen AG stets vorher, mit welchen Kosten sie später tatsächlich rechnen müssen! Da dies in der Vorplanungsphase passiert, lassen sich evtl. notwendige Änderungen noch bequem, ohne großen Aufwand, umsetzen. Mitunter sind es Kleinigkeiten mit geringem Aufwand, allerdings großer Wirkung.
Lacos schrieb:
...as ich eigentlich nur versuche ist zu überprüfen, ob das was ich nachher auch bekomme KFW70 entspricht oder es "schöngerechnet" wurde. Unmöglich?
Die Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweise sind als vorangehende, übergeordnete Planung zu begreifen.
Bsp.: Wenn im Nachweis 35°C Vorlauftemperatur, Nachtabschaltung, ohne Warmwasser-Zirkulation, Dämmung der Leitungen nach Energieeinsparverordnung etc..vorgesehen wurde und dies später bei der Detailplanung bzw. Ausführung nicht eingehalten wird, wird oftmals der beabsichtigte, energetische Standard von Gebäude und Anlage verletzt. Das wäre dann eine anfängliche "Schönrechnung".
Nächstes Bsp.:
Bei Neubaunachweisen wird überwiegend der pauschale Zuschlag für die Wärmebrücken mit 0,05 verwendet. Dies setzt allerdings voraus, dass sämtliche WB mindestens gemäß DIN 4108 Bbl. 2 auszuführen sind. Hier ist ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich!
Schaut man sich die Praxisausführung an, ist hiervon oftmals wenig übrig!

v.g.

NB: Warum Bauherren nicht vorher wissen wollen, mit welchen Verbrauchskosten sie später rechnen müssen, andererseits Verträge in Größenordnungen unterschreiben, ist mir bis heute ein Rätsel!
Lacos24.03.14 09:55
Hi zusammen, hallo Euro,

mir ist im Wärmeschutznachweis aufgefallen dass von einer Sollinnentemperatur von 19 Grad ausgegangen wird.
Ist dies eine gängige Berechnungsgrundlage?


Standort "Deutschland", 50°,00´ nördl. Breite, Region 0, Ta(im Jahresmittel) = 8,9°C
Sollinnentemperatur = 19,0 °C

Grüße,
Lacos
€uro24.03.14 10:55
Hallo,
Lacos schrieb:
....Ist dies eine gängige Berechnungsgrundlage?..
Ja, da standardisiert und normiert, neben den anderen Energieeinsparverordnung Parametern. Daher haben Energieeinsparverordnung/KfW Nachweise mit den tatsächlichen Verhältnissen überhaupt nichts zu tun!!!
Zum Bsp Warmwasser:
Nach Energieeinsparverordnung/KfW ist der Bedarf "vorbesetzt" mit 12,5 kWh/m²a x An. An ist dabei eine rein fiktive Fläche, die mit der tatsächlichen, beheizten Wohnfläche überhaupt nichts zu tun hat!
Der tatsächliche Warmwasser Bedarf ist von der Anzahl der Personen, der Vorhaltetemperatur, den Nutzergewohnheiten... abhängig.
Bsp: An = 200 m² Warmwasser Bedarf nach Energieeinsparverordnung => 2500 kWh/a.
Nun kann das Gebäude mit 2 Pers oder 8 genutzt werden. Bei ansonsten gleichen Randbedingungen würde sich z.B folgender, tatsächlicher Bedarf (nicht Verbrauch!) ergeben:
2 Pers.: => 1360 kWh/a
8 Pers.: => 5440 kWh/a
Was nutzt da der Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweis ? Nichts

Heizung: Ein identisches Gebäude kann auf der Zugspitze oder am Niederrhein stehen! Die System RT beträgt bei einer Familie geometrisch nach den Heizlasten gewichtet 24°C bei der anderen 21°C!
Der eine betreibt die Heizung ad libitum, der andere heizt durch!
Was nutzt da der Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweis ? Nichts

Zur Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse/ Notwendigkeiten lassen sich aus Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweisen bestenfalls die Bauteilgeometrie und -Definition der Außenhülle verwenden - mehr nicht!

v.g.
din 12831energieeinsparverordnungwarmwasserkfwnachweisheizbetriebheizkostengebäudeheizlastenverbrauchskosten