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ᐅ Kellerzimmer in die Einliegerwohnung verlegen?


Erstellt am: 13.07.2024 21:05

ypg 14.07.2024 22:54
Also komm.
Ich denke, jetzt ist das mit dem Aufenthaltsraum/Ruheraum geklärt
Ruffy99 schrieb:

Dieses Zimmer darf durchaus als Wohnraum genutzt werden. Es darf ein Aufenthaltsraum sein, nur kein Schlaf- oder Ruheraum.
Ruffy99 schrieb:

Tatsächlich wird hier zwischen Ruhe-/Schlafraum und Aufenthaltsraum unterschieden.
. . Und jetzt kommst Du mit einem „Kellerraum“
Ruffy99 schrieb:

Einerseits ja, andererseits mache ich aus einem Kellerraum ein Wohnraum.
Gibt es baurechtlich übrigens auch nicht.

Ruffy99 15.07.2024 07:39
ypg schrieb:

Also komm.
Ich denke, jetzt ist das mit dem Aufenthaltsraum/Ruheraum geklärt


. . Und jetzt kommst Du mit einem „Kellerraum“

Gibt es baurechtlich übrigens auch nicht.

Ich weiß nicht, ob du meine Frage richtig gelesen hast (steht sogar im Titel), aber es geht ja genau darum.

Mein ursprünglicher Plan war, dieses Zimmer als Kinderzimmer zu nutzen (lassen). Was ja wie wir geklärt haben, nicht erlaubt ist.

Dann habe ich mir gedacht, dass ich dann lieber ein Keller mache, das ich oder auch der Mieter nutzen können. (Also war es quasi nicht mehr innerhalb der Einliegerwohnung)

Doch jetzt im Nachhinein bereue ich es und hätte doch lieber dieses Zimmer in der Einliegerwohnung als z.B. Hobbyraum oder Arbeitszimmer.

Meine Frage ist eben jetzt, ob ich das trotzdem einfach machen kann, ohne es erneut genehmigen zu lassen, da es ja vorher als ein Kellerzimmer deklariert war und ich jetzt aber die Tür verschieben möchte und ein "Wohnraum" im Form von einer Arbeits-/Hobbyraum schaffen möchte. Aus einer 2-Zimmer Einliegerwohnung wird ja somit eine 3-Zimmer Einliegerwohnung.

Nach dem Bebauungsplan ist das erlaubt. Das ist gar nicht das Thema. Ich möchte nur den ganzen Prozess sparen und nicht erneut die Genehmigung/Tektur mit dem Bauamt durchmachen, damit ich voran komme mit dem Bau. Wäre diese "kleine Änderung" auch ohne Genehmigung erlaubt?

motorradsilke 15.07.2024 10:17
Ich kann dir sagen, dass bei uns die Innenwände und damit auch Türen nicht unserem Bauantrag entsprechen, weil wir nach Antragstellung etwas geändert haben. Und unsere Mitarbeiterin im Bauamt hat damals auch gesagt, dass selbst Fenster geändert werden könnten.
Und: Wer soll es mitbekommen, selbst wenn es bei euch einen Antrag bräuchte.

Ruffy99 15.07.2024 10:49
motorradsilke schrieb:

Ich kann dir sagen, dass bei uns die Innenwände und damit auch Türen nicht unserem Bauantrag entsprechen, weil wir nach Antragstellung etwas geändert haben. Und unsere Mitarbeiterin im Bauamt hat damals auch gesagt, dass selbst Fenster geändert werden könnten.
Und: Wer soll es mitbekommen, selbst wenn es bei euch einen Antrag bräuchte 😉?

Danke für die Bestätigung. Eigentlich ist das auch mein Gedanke. Nur da ich vorher eben noch nie gebaut habe, weiß ich nicht wir das alles abläuft. Ob das jemals jemand kontrolliert, ob das alles dem Plan entspricht.

motorradsilke 15.07.2024 11:00
Ruffy99 schrieb:

Danke für die Bestätigung. Eigentlich ist das auch mein Gedanke. Nur da ich vorher eben noch nie gebaut habe, weiß ich nicht wir das alles abläuft. Ob das jemals jemand kontrolliert, ob das alles dem Plan entspricht.
Viele Häuser dürften nicht mehr dem Original entsprechen. Oft werden ja Zimmer zusammengelegt oder Trennwände eingezogen. M.W. benötigt man dafür keine Genehmigung. Muss sich aber (theoretisch) an bestehende Vorschriften halten.

nordanney 15.07.2024 11:28
motorradsilke schrieb:

Oft werden ja Zimmer zusammengelegt oder Trennwände eingezogen. M.W. benötigt man dafür keine Genehmigung.
Änderungen an tragenden oder aussteigenden Wänden sind i.d.R. genehmigungspflichtig (außer Durchbrüche) - immer, wenn die Statik betroffen ist. Insofern dürfte bei dem Verschließen einer Tür bzw. Neuschaffung einer Tür alles so durchlaufen.
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