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ᐅ Kellerzimmer in die Einliegerwohnung verlegen?


Erstellt am: 13.07.2024 21:05

ypg 15.07.2024 19:27
Ruffy99 schrieb:

Ich weiß nicht, ob du meine Frage richtig gelesen hast (steht sogar im Titel), aber es geht ja genau darum.
Ehrlich gesagt fällt die Überschrift aus dem Fensterbereich, wenn man über die Nachricht-Funktion geht und eh schon viel geschrieben ist. Dann geht man ja über den ganzen Inhalt der Diskussion Und bezieht sich auf den neuen Kommentar.
Insofern:
ypg schrieb:

Im Grunde darf man innen sehr viel verändern. Eine Baugenehmigung regelt ja nicht Deinen Geschmack oder Einrichtung, sondern dass formelle Regeln und Richtlinien, wie auch die Außenwirkung eingehalten werden.

Grundaus 16.07.2024 10:48
lässt sich die Lärmproblematik durch ein Schallschutzfenster lösen?
ich denke der Baubehörde ist es sch..egal wo die Tür ist. Probleme könnte nur der Mieter machen, wenn er für einen offiziellen Kellerraum den vollen m² Preis zahlt. Ich hab ein Fenster weggelassen und 1 kleiner gemacht, hat die Baukontrolle nicht interessiert. Aber normalerweise kommt da niemend

Ruffy99 19.07.2024 00:03
Grundaus schrieb:

lässt sich die Lärmproblematik durch ein Schallschutzfenster lösen?

Schallschutzfenster sind vorgeschrieben und werden auch eingebaut. Aber dennoch darf es kein Schlafraum sein.
Grundaus schrieb:

Probleme könnte nur der Mieter machen, wenn er für einen offiziellen Kellerraum den vollen m² Preis zahlt.

Bzgl. dem Mieter: Nach der Änderung wäre es ja dann eigentlich in Wirklichkeit kein Kellerraum mehr, sondern ein Hobbyraum bzw. Arbeitsraum. Darf ich das dann beim Vermieten nicht auch so deklarieren, weil es im Bauantrag als Kellerraum deklariert war? Von der Bauweise ändert sich ja nichts. Das einzige was sich ändert, wäre die Deklaration wenn ich das darf. Beim Vermieten würde ich dann schon gerne auch angeben, dass es so ein entsprechendes Zimmer ist.

ypg 19.07.2024 19:56
Ruffy99 schrieb:

Darf ich das dann beim Vermieten nicht auch so deklarieren,
Natürlich darfst Du „plus einem 12qm großen Hobyraum“ deklarieren.
kellerraumschallschutzfenstermietervermieten