á Kellerzimmer in die Einliegerwohnung verlegen?
Erstellt am: 13.07.24 21:05
ypg 14.07.24 09:30
Ruffy99 schrieb:
Diese Festsetzung wurde soweit aufgeweicht, dass es nicht fĂŒr AufenthaltsrĂ€ume, sondern nur fĂŒr Ruhe/SchlafrĂ€ume gilt.Ruffy99 schrieb:
TatsÀchlich wird hier zwischen Ruhe-/Schlafraum und Aufenthaltsraum unterschiedenDas muss ja bei Euch iwo in dem Bebauungsplan festgesetzt werden. Den kennen wir aber auch nicht, um die Frage zu beantworten.
Du musst schon GrĂŒnde und Quellen nennen, wenn der Bezug ggf einen der GrĂŒnde ausmacht, ob zu genehmigen oder nicht.
Ruffy99 14.07.24 09:41
Ja, das ist im Bebauungsplan unter einem Punkt wie folgt festgesetzt:
"AufenthaltsrÀume sind zur lÀrmabgewandten Seite hin auszurichten."
Ich hatte ursprĂŒnglich das gleiche Problem auch im OG. Da habe ich dann ein Kinderzimmer und ein BĂŒro vertauscht, sodass das nicht erlaubte Zimmer ein BĂŒro wurde. Das wurde dann genehmigt. Also unterscheiden die tatsĂ€chlich.
Folgende BegrĂŒndung bekam ich vom Bauamt:
"In den textlichen Festsetzungen ist definiert, dass AufenthaltsrĂ€ume zur lĂ€rmabgewandten Seite hin auszurichten sind. In Anlehnung an die BegrĂŒndung des Bebauungsplan und an das LĂ€rmschutzgutachten wurde die Festsetzung bereits insoweit aufgeweicht, dass diese nicht auf AufenthaltsrĂ€ume, sondern auf Schlaf- und RuherĂ€ume anzuwenden ist und sofern mindestens ein Fenster des betroffenen Schlaf- oder Ruheraums zur lĂ€rmabgewandten Seite ausgerichtet ist, die Festsetzung als erfĂŒllt anerkannt wird. Eine weitere Aufweichung oder Befreiung der Festsetzung ist nicht möglich."
"AufenthaltsrÀume sind zur lÀrmabgewandten Seite hin auszurichten."
Ich hatte ursprĂŒnglich das gleiche Problem auch im OG. Da habe ich dann ein Kinderzimmer und ein BĂŒro vertauscht, sodass das nicht erlaubte Zimmer ein BĂŒro wurde. Das wurde dann genehmigt. Also unterscheiden die tatsĂ€chlich.
Folgende BegrĂŒndung bekam ich vom Bauamt:
"In den textlichen Festsetzungen ist definiert, dass AufenthaltsrĂ€ume zur lĂ€rmabgewandten Seite hin auszurichten sind. In Anlehnung an die BegrĂŒndung des Bebauungsplan und an das LĂ€rmschutzgutachten wurde die Festsetzung bereits insoweit aufgeweicht, dass diese nicht auf AufenthaltsrĂ€ume, sondern auf Schlaf- und RuherĂ€ume anzuwenden ist und sofern mindestens ein Fenster des betroffenen Schlaf- oder Ruheraums zur lĂ€rmabgewandten Seite ausgerichtet ist, die Festsetzung als erfĂŒllt anerkannt wird. Eine weitere Aufweichung oder Befreiung der Festsetzung ist nicht möglich."
hanghaus2023 14.07.24 12:39
Dann mach doch da auch ein BĂŒro draus. Macht sich doch auch besser wenn die Einliegerwohnung zum Schluss gröĂer ist. Du wirst doch bestimmt das auch Steuerlich geltend machen wollen. Gibt es auch Fördermittel?
Wenn der Mieter dann da drin schlÀft ist dann doch nicht mehr Dein Problem.
Wenn der Mieter dann da drin schlÀft ist dann doch nicht mehr Dein Problem.
Ruffy99 14.07.24 14:58
Ja genau, das ist mein Gedanke.
Meine Frage ist nur, ob ich das jetzt erneut beantragen muss, wenn ich die TĂŒr versetzen möchte. Oder kann ich das einfach so machen.
Das Porblem ist dass ich eine Ewigkeit auf die Genehmigung gewartet habe und jetzt endlich mitten im Bau stecke. Und jetzt nochmal pausieren und auf die Genehmigung warten wÀre nervig.
Meine Frage ist nur, ob ich das jetzt erneut beantragen muss, wenn ich die TĂŒr versetzen möchte. Oder kann ich das einfach so machen.
Das Porblem ist dass ich eine Ewigkeit auf die Genehmigung gewartet habe und jetzt endlich mitten im Bau stecke. Und jetzt nochmal pausieren und auf die Genehmigung warten wÀre nervig.
ypg 14.07.24 15:26
Im Grunde darf man innen sehr viel verĂ€ndern. Eine Baugenehmigung regelt ja nicht Deinen Geschmack oder Einrichtung, sondern dass formelle Regeln und Richtlinien, wie auch die AuĂenwirkung eingehalten werden.
Ruffy99 14.07.24 22:17
Ok. Ich bin nÀmlich zwiegespalten:
Ist das noch eine Ănderung "innen". Einerseits ja, andererseits mache ich aus einem Kellerraum ein Wohnraum.
Eventuell kennst sich da jemand rechtlich aus.
Ist das noch eine Ănderung "innen". Einerseits ja, andererseits mache ich aus einem Kellerraum ein Wohnraum.
Eventuell kennst sich da jemand rechtlich aus.
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