Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?

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K

Kapillan

Du schaffst halt kein "Vollgeschoss" ohne Dachschrägen, ein Vollgeschoss im Sinne der Definition des Vollgeschosses könnte hingegen machbar sein. Es ist glaube ich noch landesabhängig, aber ein Geschoss ist dann ein Vollgeschoss wenn es über 2/3 oder 3/4 der Fläche des Geschosses darunter eine lichte Höhe von mindestens 2,30m hat.
ah okay, das heißt ich müsste das obere Geschoss weiter nach innen rücken um das hinzubekommen. krieg ich das denn mit dem Dach hin, weil da steht 30°.
Kann mir einer mal ein BEispielbild so schicken, was alles möglich wäre?
 
WilderSueden

WilderSueden

Wie meinst du das genau? Ich habe das nicht ganz verstanden.
Ein Geschoss zählt als Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Fläche über 2,30m sind. Das bedeutet, dass du auch mit Dachschrägen im OG unter diese Definition fallen kannst, gerade bei größeren Häusern und hohem Kniestock. Auf solche Häuser bezieht sich Punkt 6 im Bebauungsplan.

Die Frage ist, warum du unbedingt zwei Vollgeschosse willst?
 
11ant

11ant

Wie meinst du das genau? Ich habe das nicht ganz verstanden.
Daß Du Dich mit Deinem Raumprogramm beschäftigen solltest, offenbar ebenfalls nicht.
ah okay, das heißt ich müsste das obere Geschoss weiter nach innen rücken um das hinzubekommen. krieg ich das denn mit dem Dach hin, weil da steht 30°.
Da steht mindestens 30°, und wtf willst Du nun "nach innen rücken"?
Typische Architektenaufgabe
Gemeint ist einer ohne Anführungsstriche.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ein Staffelgeschoss macht man, damit man eben kein Vollgeschoss nach der 2/3 Definition bekommt. Hier wäre ein Staffelgeschoss sicherlich kontraproduktiv, da hier meines Wissens dann die Traufhöhe vom OG zählt, Rücksprung hin oder her.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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