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ᐅ Straßenoberkante in Grundstücksmitte


Erstellt am: 10.06.2020 13:19

Isokrates 11.06.2020 21:25
Snowy36 schrieb:

Geh zum neuen Bürgermeister damit u erkläre ihm die Lage ... bei uns hat es geholfen ... schaden kann es nicht ...

Da kennst du die Stadt schlecht.
Es gibt für Bürger keine Termine. Interne Verwaltungsanweisung

Snowy36 11.06.2020 21:50
Bürgersprechstunde gibt es keine ?

Isokrates 11.06.2020 21:59
Snowy36 schrieb:

Bürgersprechstunde gibt es keine ?

Leider nicht.
Habe alles versucht, aber die schalten leider auf stur.

Jetzt wird noch die Bauaufsichtsbehörde befragt und dann mal sehen. Bin noch optimistisch, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Gericht gefunden werden kann.

Escroda 12.06.2020 10:49
Isokrates schrieb:

Zum Glück eigentlich nicht.
Weiß nicht, ob das nun Glück oder Pech ist. Diese Konstellation ermöglicht es den Beteiligten, immer auf die anderen zu zeigen.
Isokrates schrieb:

Aber wie das halt politisch oft ist, schließt sich das Landratsamt in Bayern leider meist der
Gemeinde an, um die Beziehungen nicht zu belasten und ersetzt das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Du hast Dich um Klärung bemüht. Deine Mühen wurden nicht belohnt. Dann dreh' doch den Spieß um.
Isokrates schrieb:

Insofern der Bezugspunkt in der verlängerten Einfahrt anzunehmen wäre, gäbe es nur einen Höhenunterschied von ca. 1m welchen man innerhalb
des Bebauungsplan mit der maximalen Abgrabung auf den benötigten Wert drücken könnte, falls man den Klageweg meiden möchte.
Wenn Dir keiner den Bezugspunkt nennt und es eine Lösung ohne Befreiung gibt, dann plane Bebauungsplan-konform und mach' einen Freisteller nach Art. 58 BayBO. LRA ist raus, geht schneller und ist billiger.
Und die Absteckung macht dann zufällig auch so ein Dilettant, wie die Stadtplaner zu sein scheinen, und schwups hat der einen Höhenfehler eingebaut, den leider niemand bemerkt.
Bin immer ein Freund von offiziellen Wegen. Wenn die aber unberechtigterweise verstellt sind, weil die Verantwortlichen gemerkt haben, dass sie Mist gebaut haben und sich nun hinter ihrem institutionellen Bauwerk verschanzen, muss man eben ausweichen.

Ich hab' mir mal die Begründung zum Bebauungsplan durchgelesen. Die ist ein Witz. Kurz und widersprüchlich dahingerotzt, anscheinend überwiegend vom ebenso mangelhaften Teil 1 des Bebauungsplans abgeschrieben (Strg C - Strg V), keine Hinweise auf die Höhenfestsetzungen. Im Satzungstext ist genau an diesem Punkt die Gesetzesgrundlage nicht angegeben. Ein Jurist würde IMHO das Ding zerfetzen.
Wenn sich Dein Architekt nur ein bisschen Mühe bei der Begründung zum Befreiungsantrag gegeben hat, weiß ich nicht, mit welchen Argumenten Gemeinde und LRA den Antrag ablehnen wollen.
Aber wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Bauantrag und Befreiungsantrag liegen beim LRA? Denen liegt die negative Stellungnahme von der Gemeinde vor? Dir wurde nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen, da er sonst gebührenpflichtig abgelehnt würde?

Snowy36 12.06.2020 10:59
Bei uns war es einfach so , dass die Gemeinde zu einem gerade eben neu ausgewiesenen Baugebiet keine Abweichungen genehmigen wollte , nicht dass dann 10 andere Leute auch noch kommen ..... durchbekommen haben wir alles dann mit dem Argument dass doch heutzutage keiner mehr wirklich verhindern wollen würde das man behindertengerecht , also ebenerdig baut

Isokrates 12.06.2020 14:16
Escroda schrieb:

Wenn Dir keiner den Bezugspunkt nennt und es eine Lösung ohne Befreiung gibt, dann plane Bebauungsplan-konform und mach' einen Freisteller nach Art. 58 BayBO. LRA ist raus, geht schneller und ist billiger.
Und die Absteckung macht dann zufällig auch so ein Dilettant, wie die Stadtplaner zu sein scheinen, und schwups hat der einen Höhenfehler eingebaut, den leider niemand bemerkt.

Das wäre auch mein Plan gewesen, aber der Architekt will sich auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen, falls dann doch irgendwer prüft.

Ist aber natürlich trotzdem ärgerlich, wenn man sich deswegen einbuddeln muss.
Escroda schrieb:

Ich hab' mir mal die Begründung zum Bebauungsplan durchgelesen. Die ist ein Witz. Kurz und widersprüchlich dahingerotzt, anscheinend überwiegend vom ebenso mangelhaften Teil 1 des Bebauungsplans abgeschrieben (Strg C - Strg V), keine Hinweise auf die Höhenfestsetzungen. Im Satzungstext ist genau an diesem Punkt die Gesetzesgrundlage nicht angegeben. Ein Jurist würde IMHO das Ding zerfetzen.
Wenn sich Dein Architekt nur ein bisschen Mühe bei der Begründung zum Befreiungsantrag gegeben hat, weiß ich nicht, mit welchen Argumenten Gemeinde und LRA den Antrag ablehnen wollen.
Aber wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Bauantrag und Befreiungsantrag liegen beim LRA? Denen liegt die negative Stellungnahme von der Gemeinde vor? Dir wurde nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen, da er sonst gebührenpflichtig abgelehnt würde?

Ja Bau- inkl. Befreiungsantrag mit Begründung, unter Angabe der einschlägigen Zitate aus der Satzung und das die vorhandene Topographie des Grundstücks ohne eine Abweichung vom Bebauungsplan keine Bebauung zulässt, beim Bauamt eingereicht.

Das Bauamt hat mir mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich ihn am besten wieder zurück nehme, damit sie ihn nicht ablehnen müssen.
Sie haben sogar gesagt, dass sie gar nicht wissen, ob er überhaupt in den Ausschuss zur Ablehnung gegeben werden muss.
Des Weiteren wurde auch gleich gesagt, dass die Aufsichtsbehörde nicht von ihrer Auffassung abweichen wird.

Jetzt will sich mein Architekt erstmal um einen Termin mit dem LRA bemühen, die zuständige Dame war nur diese Woche noch im Urlaub.

Ich setze jetzt erstmal die Hoffnung ins LRA.
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