Kanalanschluss Zwang auch für Hobbygrundstück zwingend?

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OlgaK

Ich warte noch auf Rückantwort der Abwasserbehörde. Die restlichen Infos stammen vom Makler, ich werde mich aber selbst nochmal schlau machen, vielen Dank für die Hinweise. Laut Makler, der angeblich mit Abwasserbehörde schon gesprochen habe, besteht nur bei Nutzung als Wohnhaus Anschlusspflicht, nicht aber bei Nutzung als Lager, dann würde unter umständen nur pauschale Abgaben für die Anschlussmöglichkeit fällig.
Ich dachte bisher, eine neue Baugenehmigung wäre nur beim Anbau neuer Gebäude/höherer Dächer/ etc erforderlich? Nicht beim Innenausbau?
Wegerecht würde vertraglich mit den Nachbarn geklärt werden, diese treffe ich am Montag.
Dass das Gebäude legal dort steht ist eine Info des Maklers, und ich dachte, dass ansonsten nur das Grundstück hätte inseriert werden dürfen. Ausgeschrieben ist aber das Haus und das Grundstück.
 
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OlgaK

Das ist mir schon klar, die genaue Abgrenzung ist ja die Frage.
Die Abwasserbehörde hat sich glücklicherweise gemeldet. Sofern wir einige Tage immer mal wieder zum Arbeiten in unserer Freizeit dort verbringen, besteht kein Anschlusszwang. Anschlüsse führen über das Nachbargrundstück, sind also existent und müssen mit dem Wegerecht vereinbart werden. Wenn es dort zu keiner Einigung kommt, ist auf Antrag eine Klärgrube möglich.
Danke für die Hilfe!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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