Ist KNX Smart-Home die Zukunft?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Alex85

Der GU Elektriker schwört übrigens auf dieses Homeway Kabel und die entsprechenden Buchsen. Er würde nichts anderes verbauen wollen sagt er, da man hier vier Funktionen in einer Buchse realisieren kann. Das geht sonst nicht.
Guck dir mal die Website und Anwendungsbeispiele an.
Man streiche die Doppel-Netzwerkdose und ersetze sie durch eine Kombidose, die nur noch einen Netzwerkanschluss hat, dafür noch RJ11 für ein Fax und TAE für ein analoges Telefon. Ganz großes Kino.
Also ich habe schon ewig keine analogen Telefone mehr und Fax ist dank All-IP Telefonie gerade am aussterben. Beides lässt sich problemlos über RJ45 adaptieren, falls gewünscht.

Das ist nen Umsatzerhöher und sonst nichts.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Gegen eine ausbaufähige Basis mit KNX ist sicher nichts einzuwenden. Vermutlich rechnet sich der Mehraufwand bereits mit der Ansteuerung der Rollläden, einigen Bewegungsmeldern und einer Szenensteuerung für das Wohnzimmer.
So ist es...in der regel fängt das Sparen schon hier an...

Hinsichtlich der Heizungs- und Lüftungsanlage habe ich vom Installateur aufgenommen, dass eine Vernetzung mit einem Hausautomationssystem nicht nötig / sinnvoll sei.
Bedingt nötig/sinnvoll...will man denn letztendlich alles über ein Gerät steuern/überwachen können dann ja...

Aber lässt sich mit KNX eben auch später alles einbinden...

Der GU Elektriker schwört übrigens auf dieses Homeway Kabel und die entsprechenden Buchsen.
Einen Preisvorteil sehe ich nicht, also ist es eher eine Glaubensfrage ob ich nun eine Dose mit 4 Funktionen einbaue oder 2 mit je 2 Funktionen oder eben 4 mit 4 Funktionen...

Abseits von KNX würdest du dir gar nichts anschauen?
Nein, da zu unsicher in Bezug auf Flexibilität, Erweiterbarkeit, Steuerung von allen Geräten X-beliebiger Hersteller, Proprietät (Abhängigkeit von einem Hersteller), Zuverlässigkeit und auch Zukunftssicherheit.
 
M

matte

Welche Probleme mit einer sog. Gewährleistungsschnittstelle soll´s denn geben?
Wenn du ELT aus dem Vertrag raus löst, hast du einen anderen Vertragspartner für dieses Gewerk. Und der steht dann auch mit der Gewährleistung parat, wenn im Fall der Fälle was is.

Dass der GU dir auf ELT keine Gewährleistung gibt, wenn du diese von Extern erstellen lässt, sollte auch klar sein.
 
R

R.Hotzenplotz

Welche Probleme mit einer sog. Gewährleistungsschnittstelle soll´s denn geben?
Wenn du ELT aus dem Vertrag raus löst, hast du einen anderen Vertragspartner für dieses Gewerk. Und der steht dann auch mit der Gewährleistung parat, wenn im Fall der Fälle was is.
Gute Frage. Das sagte mir auf jeden Fall mein Bauberater vom Verband privater Bauherren. Er würde die Elektrik deshalb nicht heraus lösen. Er sagte, es fängt schon an, dass es dann später Theater gibt, wer die Schlitze wieder zumacht - das werde der Maler dann wohl nur wieder mit extra Aufpreis machen und bei einem All in One Paket könne einem das egal sein.

Hinsichtlich der Gewährleistung kann ich mir höchstens vorstellen, dass es Ärger gibt, wenn Stellen in der Decke, der Wand etc. beschädigt werden und es dann hinterher darum geht, ob es der GU Maler, oder der Bauherren-Elektriker war. Bei allem was in der Endphase des Baus kaputt geht, kann man als GU ja sagen, ich müsse erst mal beweisen, dass ein GU Handwerker den Schaden verursacht hat und nicht mein Elektriker. Z. B: Leiter fällt gegen Fenster...... keine Ahnung. vielleicht auch noch tiefere bauliche Themen. Sockelfliesen lösen sich nach einem Jahr...... Elektriker hat Kabelkanal falsch verlegt könnte eine Aussage sein.....

Ich bin da wie gesagt kein Experte aber der Tipp des Bauberaters hörte sich plausibel an.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Ich hatte die Elektrik bei uns extern vergeben...es gab keine Probleme weder beim GÜ noch bei dem Elektriker...

Auch die Gewährleistung blieb voll und ganz erhalten...
 
R

R.Hotzenplotz

Wie viel hat dir der GU für das Herauslösen der Elektrik gutgeschrieben? Bei uns sollen es für 247,5m² Wohnfläche plus Teilkeller € 16.120 sein. Auch wenn bei den optionalen Mehr- und Minderleistungen nichts dabei steht, gehe ich hier von Bruttopreisen aus.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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