Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden?

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11ant

11ant

Der Chef der Firma war mehrfach vor Ort und hatte das Gewerk seiner Firma gesehen.
Er hatte also die Möglichkeit gehabt, die Fehler seiner Mitarbeiter auszubessern.
Im Gegensatz zu mir ist er kein Laie. Ihm fällt so etwas sofort auf. Er schwieg.
Der Inhaber des Auftragnehmerbetriebes ist rechtlicher Vertreter der Gegenpartei.
Wieso sollte jetzt plötzlich das oben genannte nicht mehr gelten, nur weil ich es aus laienhafter Unkenntnis abgenommen habe, ohne irgendein Formular zu unterschrieben. Rein rechtlich gesehen, mag das vielleicht so sein. Oder auch nicht?
Auf der persönlichen und professionellen Ebene hingegen ist das absolut nicht fair!
Du hast bemängelt, es wurde nachgebessert, Du hast die unvollständige Nachbesserung konkludent abgenommen. Am gezeigten Zustand sieht für mich nichts nach aufgeschaukelten Spätfolgen aus, Du hast schlicht damit getrödelt, die Unzufriedenheit mit der damaligen Nachbesserung zügig kundzutun. Das ist nicht fair. Gewährleistungsfristen haben den Zweck, sich erst später offenbarende Mängel einzubeziehen - nicht, Rügen zu verschleppen. Die Mängel sehen sämtlich so aus, als seien sie von Anfang an bemerkbar gewesen. Man mag wohl sachverständig sein müssen, um die korrekte Ausführung vorbeten und vorturnen zu können - aber hier m.E. nicht, um die schlechte Ausführung als solche zu erkennen.
 
M

Mp11111

Hallo 11ant,

hier ist wohl vieles schief gelaufen, einschließlich meiner eigenen Vorgehensweise.
Das ich Fehler gemacht habe, gebe ich hiermit zu.
Wie gesagt, die ganze Angelegenheit hatte mich überfordert.
So hatte ich mir das nicht vorgestellt. Nochmal würde ich es nicht so tun.
Ich hoffe dennoch, dass die Sache für beide Seiten gut gelöst wird.

Vielen Dank Euch allen.:)

Auf Wiedersehen
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Fragesteller.
Unabhängig von den weiteren, bisherigen Rückmeldungen hier meine Fachmeinung:
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1. Was sind Unebenheiten, wie wurden sie festgestellt, danach WIE gemessen und vor allen Dingen: wie beseitigt??
Unebenheiten im Sinne der Grenzwerte von Oberflächenunebenheiten nach DIN 19202 werden mit einem langen Richtscheit bzw. einer ausreichend langen Messlatte (oder Wasserwaage) geprüft. Sind es beulenartige Hochpunkte, was ich in diesem Fall einmal vermute, ist es fachtechnisch ein "Hochpunkt", der gemäß Ebenheitsnorm nicht als Unebenheit gewertet wird.
Trotzdem heißt das nicht, dass jeder Hochpunkt kein Mangel sein könnte und zu akzeptieren wäre!
Nehmen wir beispielsweise das Foto, welche die Parkettoberfläche und die Sockelleiste zeigt, im Übergang eine "offene Fuge" unterhalb der Sockelleiste.
Derartige Unebenheiten liegen bei einem verklebten Parkett sicherlich in der Ebenheit des Untergrundes, somit in der gespachtelten Estrichoberfläche.
Ob das nun ein Mangel oder ein nachzubessernder Aspekt ist, richtet sich nach dem Stichmaß und dem Messpunktabstand, wie gemessen wurde.
In den meisten Fällen liegt die Ursache derartiger Fugenbildungen in dem trocknungsbedingten Rückschüsseln des Estrich und ist nicht zu vermeiden.
Fazit hier: nicht zwingend ein Mangel, nach dem Foto 691092-1.jpg wäre ein Mangel ohne Zweifel zu verneinen.
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2. Die streifenförmige Anarbeitung nach Foto 20250628_192154.jpg ist ein optischer Aspekt (ich vermeide hier den Begriff MANGEL, da es ein Rechtsbegriff ist, der nur den Juristen zusteht), der so keinesfalls in Ordnung ist, aber nur mit erheblichem Aufwand, durch teilweise Neuverlegung, bewerkstelligt werden könnte.
Benutzen wir hier zur Abklärung den Begriff "optischer Mangel". Dieser ist ein Ruhmesblatt für den Verleger, ohne Zweifel, denn er hatte vor der Verlegung nicht anhand der Dielenbreiten ausgerechnet, wohin er am Ende mit der letzten Dielenreihe hinkommt. In diesem Fall war es zu knapp bemessen, er hätte anfangs mit einer halben Dielenbreite beginnen müssen.
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IMG_20250701_150134_748.jpg
3. Auch bei einem verklebten Parkett sollte eine Randfuge von 5mm zur Wand bestehen bleiben. Das ist hier nicht erfolgt, weiter ist der weiße Dichtstoff nun wiederum kein ästhetischer Höhepunkt. Da gibt es auch farbgleiche Dichtstoffe, so wie das Parkettbild.
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4. Das eigentliche Hauptproblem, auch für spätere Zeiten, sehe ich in Foto 691092-2.jpg.
Wenn sich der rot umrandete Bereich aufgewölbt hat, dann liegt das sicherlich an einer rückseitigen Ablösung der betroffenen Parkettdielen.
Heißt: entweder hat der Parkettklebstoff aus Gründen, welche ich hier nicht einzeln aufführen möchte, versagt, oder die obere Randzone des Verlegeuntergrundes. Man erkannt das nur, wenn die Stelle geöffnet wird und man die Bruchzone bewerten kann.
Was heißt: das wurde nachgebessert?
Ich kann nur etwas sicher nachbessern, wenn ich die Ursache der (in diesem Fall) Ablösung erkannt habe.
Und wenn sich die Parkettdielen tatsächlich rückseitig abgelöst haben, wie will man da ohne teilweisen Rückbau der Dielen nachbessern?
Das ist zwar durch die Injektion mit einem Reaktionsharz, beispielsweise mit PMMA, möglich, aber völlig unsicher dahingehend, ob der Versuch auch mit dauerhaftem Erfolg beschieden ist.
Ich will hier keine Angst schüren.
Mein Vorschlag ist der, sobal sich erneut eine größere Fläche aufwölbt, einen eingeschriebenen Brief an das Parkettunternehmen schreiben und in der Bezugzeile unbedingt den Begriff "Mängelrüge mit der Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang" aufführen.
Mit dem Schreiben stoppst Du erst einmal die Verjährungsfrist von (meist) 5 Jahren, und Du kannst mit dem Schreiben nachweisen, dass Du auf Erfüllung bestehst.
Wenn man nur anruft, geht das Ganze im Nebel der Unverbindlichkeiten und/ oder der Vergessenheit unter.
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Viel Erfolg: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 12.08.2025
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