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Der Inhaber des Auftragnehmerbetriebes ist rechtlicher Vertreter der Gegenpartei.Der Chef der Firma war mehrfach vor Ort und hatte das Gewerk seiner Firma gesehen.
Er hatte also die Möglichkeit gehabt, die Fehler seiner Mitarbeiter auszubessern.
Im Gegensatz zu mir ist er kein Laie. Ihm fällt so etwas sofort auf. Er schwieg.
Du hast bemängelt, es wurde nachgebessert, Du hast die unvollständige Nachbesserung konkludent abgenommen. Am gezeigten Zustand sieht für mich nichts nach aufgeschaukelten Spätfolgen aus, Du hast schlicht damit getrödelt, die Unzufriedenheit mit der damaligen Nachbesserung zügig kundzutun. Das ist nicht fair. Gewährleistungsfristen haben den Zweck, sich erst später offenbarende Mängel einzubeziehen - nicht, Rügen zu verschleppen. Die Mängel sehen sämtlich so aus, als seien sie von Anfang an bemerkbar gewesen. Man mag wohl sachverständig sein müssen, um die korrekte Ausführung vorbeten und vorturnen zu können - aber hier m.E. nicht, um die schlechte Ausführung als solche zu erkennen.Wieso sollte jetzt plötzlich das oben genannte nicht mehr gelten, nur weil ich es aus laienhafter Unkenntnis abgenommen habe, ohne irgendein Formular zu unterschrieben. Rein rechtlich gesehen, mag das vielleicht so sein. Oder auch nicht?
Auf der persönlichen und professionellen Ebene hingegen ist das absolut nicht fair!