Ist anteiliger Grundbucheintrag unter Eheleuten möglich?

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S

schwabenHorst

Hallo ans Forum,
ich lese schon länger hier mit und nun habe ich mich endlich auch angemeldet, da unser Bauvorhaben konkrete Züge annimmt.

Wir sind verheiratet (kein Ehevertrag, könnte ja aber auch nachträglich geschlossen werden) und möchten uns dieses Jahr ein Grundstück vom Eigenkapital kaufen und dann in den kommenden Jahren ein Einfamilienhaus darauf bauen (finanzieren).
Nun ist es so, dass ich mehr Eigenkapital einbringe. Das Grundstück kostet ca. 100k und ich bringe 75k davon auf. Nun möchte ich mich für den Fall der Fälle (der hoffentlich nie eintritt) ja auch finanziell absichern. Ein Arbeitskollege von mir wurde durch eine Scheidung finanziell ruiniert, obwohl er mehr für das ehemals gemeinsame Haus aufgewendet hat..... daher möchte ich einfach nichts falsch machen.

Kann also der Grundbucheintrag auch unter Eheleuten zu 75:25 anteilig vergeben werden? Sollte man vielleicht vor dem Grundstückserwerb einen Ehevertrag mit Gütertrennung schließen?


Vielen Dank für eure Ratschläge
 
N

nordanney

Die Frage zum Grundbucheintrag kann man mit Ja beantworten. Es sind natürlich auch andere Quoten möglich.
 
P

perlenmann

Bei deinen 75/25 ist dann aber auch das Haus zu 75% deines!!! Es wird das Gesamte auf dem Grundstück durch die Gewichtung aufgeteilt!
 
S

schwabenHorst

Danke führe eure Antworten.
OK, also sollten wir vor dem Grundstückskauf schon planen wer wie viel der Hausfinanzierung stemmt, und das mit einberechnen (ich habe z.B. noch einen kleinen Bausparer, der erst später zuteilungsreif wird). Aufgrund dieser Berechnung dann die Anteile verteilen.... das sollte am fairesten für beide sein.

Wie steht ihr zum Thema Ehevertrag vor dem gemeinsamen Hausbau?
 
D

Doc.Schnaggls

Nein, ich denke nicht, dass Ihr mit einrechnen solltet, wer wie viel von der reinen Hausfinanzierung stemmt.

Durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft,den Ihr ohne Ehevertrag automatisch habt, gehören Euch alle Werte die während der Ehe aufgebaut werden zu gleichen Teilen gemeinsam.

Richtig wäre also, meiner Meinung nach, folgende Berechnung:

Das jeweilige Eigenkapital jetzt zu Beginn im prozentualen Verhältnis zu den Gesamtkosten (also Kaufpreis Grundstück + Baukosten) sollte identisch sein mit der prozentualen Aufteilung im Grundbuch.

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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