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ᐅ Innen anders bauen als genehmigt?!


Erstellt am: 18.02.22 22:29

Baubeginnerin 20.02.22 10:57
Anbei schicke ich hier noch Auszüge aus dem Bebauungsplan sowie der stellplatzsatzung unserer Gemeinde:

Seitenabschnitt 6.4: Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – Bauvorschriften


Dokument mit zwei Punkten: barrierefreie Erreichbarkeit von Stellplätzen und Unterbau-Pflasterung.


Text aus Planzeichnung zu WA1/WA2: Garagen, Stellplätze und Vorgärten zulässig.

Myrna_Loy 20.02.22 10:58
Ich würde beim Bauamt nachfragen, ob es Ausnahmen für ein Mehrgenerationenhaus geben kann. Diese sind ja eigentlich gewollt. Vielleicht ist ja ein Freikaufen doch möglich denn so bekommt man wirklich keine drei Plätze unter.

Baubeginnerin 20.02.22 10:59
Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften sind bewusst nicht gewollt. Nur Einliegerwohnung, die etwa 1/3 der Fläche ausmachen, sind erlaubt

Myrna_Loy 20.02.22 11:02
Baubeginnerin schrieb:

Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften sind bewusst nicht gewollt. Nur Einliegerwohnung, die etwa 1/3 der Fläche ausmachen, sind erlaubt
es ist ja eine Einliegerwohnung. Wenn die erlaubt sind, dann muss es doch eine Ausnahme geben, oder steh ich auf dem Schlauch?

Hausbautraum20 20.02.22 11:57
Wo steht denn das in deinen Texten, dass nicht rechts und links Stellplätze sein dürfen?

Außerdem sehe ich nicht, warum ihr nicht neben das Haus Garage + 2.Stellplatz dahinter und 3.Stellplatz in den Vorgarten bauen könnt?

Pinkiponk 20.02.22 12:21
Baubeginnerin schrieb:

Hallo,
Erst einmal möchte ich mich bedanken. Vielen Dank mit welcher Hilfsbereitschaft man hier empfangen wird. Anbei eine Skizze

Ein paar Infos:
Die hintere Baugrenze darf bzgl. Stellplätze nicht überschritten werden. Parkplätze im Vorgarten sind nicht erlaubt. Ausnahme: Häuser mit einer Wohnheit dürfen einen auf der Zufahrt vorgelagerten Parkplatz im Vorgarten haben.
Zu Häusern mit zwei Wohneinheiten steht nichts, da gilt dann die HBO, dass alle Stellplätze so liegen, dass kein weiter überquert werden muss.

Vielen Dank schon einmal!!
Kürzlich las ich hier, finde die Stelle leider nicht mehr, dass das Bauamt "verpflichtet" ist, für Beratungen zur Verfügung zu stehen. Insofern wäre es auch möglich, mit dem Bauamt einen Termin auszumachen und sie nach Vorschlägen zu fragen. Ich gehe davon aus, wenn es in dem Punkt "Tricks und Kniffe" gibt, kennen sie die und helfen Euch auch gerne weiter. Nehmt zu dem Termin dann am besten auch die Omi und das Kind mit; ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter dort Euch ernsthaft weiterhelfen wollen.

Die Vorschriften unterscheiden nach "überdachten" und nicht überdachten Stellplätzen.
bauamteinliegerwohnungstellplatz