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ᐅ Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern!


Erstellt am: 03.07.17 12:21

tomtom7903.07.17 23:10
Split Level wäre hier wohl noch besser angebracht.

Man kann halt nicht ein 0815 Haus auf den Hang setzen, leider selbst erfahren. Wir haben auch 22m und 3 Meter Gefälle.
Vor allem bei den kosten für das Gelände modellieren.
11ant04.07.17 00:50
tomtom79 schrieb:
Split Level wäre hier wohl noch besser angebracht.
Das wäre vielleicht noch nicht einmal all zu konsequent erforderlich, mein spontaner Gedanke beim Anblick der Schnittzeichnung ging eher in Richtung "Split Level light": schlicht mittels Eingang auf Straßenniveau = auf der "halben Treppe". Damit käme die Gartenseite / Terrasse dann etwa 1,40 m tiefer, und wäre dem Hang quasi schon gefolgt.
Zaba1204.07.17 06:32
11ant schrieb:
Das wäre vielleicht noch nicht einmal all zu konsequent erforderlich, mein spontaner Gedanke beim Anblick der Schnittzeichnung ging eher in Richtung "Split Level light": schlicht mittels Eingang auf Straßenniveau = auf der "halben Treppe". Damit käme die Gartenseite / Terrasse dann etwa 1,40 m tiefer, und wäre dem Hang quasi schon gefolgt.

Beides schöne Ideen. Leider nicht erlaubt.
Zaba1204.07.17 07:49
Das Problem ist halt, alles was das Bauamt beim ersten Bauabschnitt vergessen haben festzulegen, versuchen Sie jetzt hier mit Gewalt. Auch weniger als 15cm unter Straßenniveau zu bauen ist nicht möglich, sodass ich von der Straßenseite 0,5m tiefer wäre würde helfen. Im alten Abschnitt schießt bei einem Haus die Oberkante der EG Fenster mit der Straße ab. Sieht übel aus war aber nicht untersagt.

Zurück zur Ursprungsfrage: Nach der Durchsicht der Kommentare eher keine Chance, dass das Bauamt einlenkt?

Würde dann ggf. die Geschichte einen Anwalt prüfen lassen.
Evolith04.07.17 08:08
Hol doch erst mal die Erlaubnis der Nachbarn ein. Dann gehst du damit persönlich (!) beim Bauamt vorbei. Wenn sie einen live sehen und die Fallnummer plötzlich ein Gesicht bekommt, dann werden sie oft etwas umgänglicher.
Caspar202004.07.17 08:11
Zaba12 schrieb:
Zurück zur Ursprungsfrage: Nach der Durchsicht der Kommentare eher keine Chance, dass das Bauamt einlenkt?

Würde dann ggf. die Geschichte einen Anwalt prüfen lassen.

Willst du deinen Architekten verklagen? Ne, Spaß beiseite. Aus dem Thread geht hervor, das du ja quasi noch gar nicht richtig beim Bauamt warst. Dir fehlt die Erlaubnis der Nachbarn, noch habe ich nicht einen Beleg für die
Zaba12 schrieb:
Notwendigkeit als auch die städtebaulich gestalterische Auswirkung

gesehen. Oder hast du das schriftlich bekommen?
Zaba12 schrieb:
Daraufhin kann von Bauamt nur zurück, dass nur 0,6m L-Steine zulässig sind und uns nicht mehr genehmigt wird.

Und was sagt eigentlich dein Architekt dazu?
bauamtsplithangstraßenniveau