Unabhängig von meinem Spielhaus, wo ich wirklich kein Problem habe, empfehle ich bei Interesse dieses Urteil, welches RA Kotz auf seiner Webpräsents veröffentlicht hat:
Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr.
Az.: 4 K 25/08.NW
Urteil vom 17.04.2008
Einfach bei Google eingeben. Wirklich interessante, teilweise amüsante Darstellung in einem, unserem Haus sehr ähnlichen Fall.