Höhenunterschiede des Grundstücks zum Nachbarn

4,30 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Höhenunterschiede des Grundstücks zum Nachbarn
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Mir ist so, als ob in der nds. Landesbauordnung steht, dass Regen- und Grundwasserversickerung nur über sein eigenes Grundstück erfolgen MUSS.

Sei mal froh, dass vieles geregelt ist. Insofern auch das.


Gruß, Yvonne
 
M

meister keks

Selbst für mich als Laie sollte klar sein wenn mein Grundstück vom Niveau her höher steht sollte ich dafür Sorge tragen dass, dadurch mein Nachbar nicht ,,überschwemmt,, wird mit Regenwasser.
Sprich ihn mal darauf an.
 
montessalet

montessalet

Wie die drei Vorpostings aussagen: Das ist ganz klar ein Problem, das dein Nachbar beseitigen muss. "Ist mir egal" geht hier nicht - wenn auch für ihn bequem.
 
Chriscross

Chriscross

Danke für eure Antworten. Das hört sich alles sehr gut an. Ich werden mir mal den "§26 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz" ausdrucken und zu ihm gehen. Mal sehen was er sagt. Ich halte euch bei gelegenheit mal auf dem Laufenden.
 
O

Otus11

... Ich werden mir mal den "§26 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz" ausdrucken und zu ihm gehen. Mal sehen was er sagt. .
Mutmaßlich z. B., dass die dort erwähnten `Bodenbewegungen' nun gar nicht auf die hier gerügten 'Niederschlagswassersbleitungen' übertragbar sind und dir noch einen schönen Tag / ein schönes Leben wünschen....
[emoji6]

Meist ist aber im B- Bebauungsplan erwähnt, dass Wasser nicht auf angrenzende Flächen abgeleitet werden darf - was dir aber noch kein subjektives Recht gegen den Nachbarn gewährt, aber eine Grundlage für die Behörde sein könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1507 Themen mit insgesamt 20775 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben