Mutmaßlich z. B., dass die dort erwähnten `Bodenbewegungen' nun gar nicht auf die hier gerügten 'Niederschlagswassersbleitungen' übertragbar sind und dir noch einen schönen Tag / ein schönes Leben wünschen....... Ich werden mir mal den "§26 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz" ausdrucken und zu ihm gehen. Mal sehen was er sagt. .