Heizlastberechnung&Verlegeplan DIN: Neue Berechnung notwendig?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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D

Daniel-Sp

Also, die Berechnung wurde gemacht, bevor ich mich für die Lüftungsanlage entschieden hatte, ist lt. Aussage des Heizis, aber auch für die Einzelraumbetrachtung nicht so wichtig. Man könne eher 80% des Mehrbedarfs wegen der Lüftung durch die Wärmerückgewinnung wieder beim gesamten Heizbedarf berücksichtigen.


@Mycraft: Du meinst es bringt nicht viel für die gesamte Raumtemperatur?
Die Aussage verstehe ich nicht. Wenn der Raum mit Fenstern gelüftet wird, lüftest du mit Außentemperatur, das geht in der Berechnung mit der NAT ein. Es wird ein Mindestluftaustausch von 0,5 x Raumvolumen /h angenommen.
Bei einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit WRG lüftest du aber nicht mit NAT sondern mit einer deutlich höheren Lufttemperatur (je nach Grad der Wärmerückgewinnung). Dann hast du bei gleichem Lüftungsvolumen am Tag auch einen deutlich geringeren Lüftungswärmeverlust. Und ja, das wírd auch für jeden Raum einzelnd berechnet, je nach Lüftungskonzept. Meist hat man im Bad im Einfamilienhaus lediglich die Abluft, heißt, das zuströmende Luftvolumen hat dann die Lufttemperatur des luftzuführenden Raumes.
Die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung verändert nicht nur die Gesamtheizlast, sondern auch individuell die raumweise Heizlast, je nach Funktion des Raumes (Zuluft-Abluft).
Und du hast keinen Mehrbedarf, sondern weniger Heizbedarf. Es sei dann, die Fenster bleiben bei Fensterlüftung immer zu....
 
Tolentino

Tolentino

Ja, klar. Ich meinte quasi weniger Mehrbedarf fürs Heizen wegen Lüften bei Kontrollierte-Wohnraumlüftung vs. manueller Lüftung...
Danke für die Erklärung der Relevanz auch für die Einzelraumbelüftung!
Ich glaube, der will halt nach Schema F vorgehen bzw. sich nicht reinreden lassen. Deswegen will ich mich hier ja vorbereiten.
Also ich halte mal für mich fest:
Lüftungskonzept muss stehen (einfordern, muss er ja auch gemacht bzw in Auftrag gegeben haben) dann darauf basierend nochmal neue raumw. Heizlastberechnung mit vorgegebenen Raumtemperaturen. Ich werde versuchen, dass er bzw der GÜ das übernimmt, da da eindeutig ein Unterschied für die Auslegung der Heizung dabei rauskommt, wenn man zwntrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hat oder nicht.
Dass ich mich für eine Lüftungsanlage interessiere wusste der, der hätte die Berechnung halt noch nicht in Auftrag geben dürfen, bevor ich definitiv entschieden habe Kontrollierte-Wohnraumlüftung ja oder nein.
Oder er muss notfalls akzeptieren, dass ich ein anderes Büro beauftrage und er die Planung von denen übernimmt...

Was heißt das eigentlich 6100 KW Heizlast? Das sind ja keine KW/h, also wie rechne ich das jetzt in einen Jahresbedarf um? Kann ich damit überhaupt einen vsl. ungefähren Jahresbedarf an Wärmestrom berechnen?

Danke und Gruß

Tolentino
 
L

lesmue79

Die Bäder einfach mit 20°C statt 24°C rechnen lassen. Dann sollte es auch mit 30°C Vorlauf klappen. Wenn der Heizungsbauer rumnölt einfach damit argumentieren daß man die fehlenden 4°C durch einen bauseitigen rein elektrischen Handtuchheizkörper deckt. Das und die nicht berücksichtigen Internen-oder Solaren Gewinne und die Überdimensionierung aufgrund der nicht berücksichtigen Kontrollierte-Wohnraumlüftung sorgen dafür das die Hütte trotzdem warm wird.
 
Tolentino

Tolentino

Also du meinst ich kann mir eine neue Berechnung sparen?
ich will ja eigtl mehr als 20°C in den meisten Wohnräumen...
 
T

T_im_Norden

Ich wiederhole mich zwar aber trotzdem.

Mach es wie OWL beauftrage am besten dasselbe Büro das OWL genommen hat mit der Berechnung und zwar mit deinen Wunschtemperaturen.

Du hast hier ein Bauvorhaben das dich Hunderttausende kostet, da würde ich wenn ich mir unsicher bin über die Qualität der Berechnung des HB nicht zögern einige Hundert Euro auszugeben um eine unabhängige zweite Meinung zu haben.
 
Tolentino

Tolentino

ja, ich glaube auch. Muss nur die Aussage von Heizi bekommen, dass er dann auch nach der Auslegung / Berechnung baut.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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