ᐅ Hebeanlage Rückstauplatte
Erstellt am: 19.05.2016 21:46
loreen1303 19.05.2016 21:46
Hallo zusammen,
wir sind kurz vor dem Bauantrag und unser Bauträger behauptet, wir wären verpflichtet eine Rückstausicherung einzuplanen und auch umzusetzen.
Soweit ist uns dies auch klar. Was und allerdings wirklich nicht verständlich erklärt werden kann, warum wir nicht ein Rückstauventil für Fäkalien verbauen können und angeblich zu einer Habeanlage verpflichtet sind.
Folgender Sachverhalt:
Grundstück völlig eben, Regenwasser darf im gesamten Baugebiet nicht in den Kanal eingeleitet werden sondern muss über eine Versickerungsgrube ablaufen. Unser EG liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal. Das Grundstück/Baugebiet liegt oben auf einem Berg, das Wasser kommt also von keinem Berg runter, bzw fließt eher schnell ab.
Das heisst, wir sollen für den Fall der Fälle der evtl alle 5 Jahre mal eintritt und der Kanal das Regenwasser nicht mehr bewältigen kann, eine Hebeanlage verbauen.
Für uns ist das ganze eine klare Sache für ein Rückstauventil und nicht für eine Hebeanlage. Diese Anlage erfüllt für uns einen anderen Sinn. Des Weiteren darf diese Anlage nicht außerhalb der Gebäudes gebaut werden, sodass wir im Hausanschlussraum eine Klappe und eine Anlage unter der Bodenplatte bekommen sollen.
Der ganze Spass soll schon ohne Erdarbeiten etwa 7000 Euro kosten.
Denken wir zu einfach oder hat die Baufirma recht?
Für die Versicherung ist übrigens eine Rückstauabsicherung wichtig. Eine Klappe würde also reichen und sicherlich den gleichen Effekt erzielen.
Danke für eure Meinungen
wir sind kurz vor dem Bauantrag und unser Bauträger behauptet, wir wären verpflichtet eine Rückstausicherung einzuplanen und auch umzusetzen.
Soweit ist uns dies auch klar. Was und allerdings wirklich nicht verständlich erklärt werden kann, warum wir nicht ein Rückstauventil für Fäkalien verbauen können und angeblich zu einer Habeanlage verpflichtet sind.
Folgender Sachverhalt:
Grundstück völlig eben, Regenwasser darf im gesamten Baugebiet nicht in den Kanal eingeleitet werden sondern muss über eine Versickerungsgrube ablaufen. Unser EG liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal. Das Grundstück/Baugebiet liegt oben auf einem Berg, das Wasser kommt also von keinem Berg runter, bzw fließt eher schnell ab.
Das heisst, wir sollen für den Fall der Fälle der evtl alle 5 Jahre mal eintritt und der Kanal das Regenwasser nicht mehr bewältigen kann, eine Hebeanlage verbauen.
Für uns ist das ganze eine klare Sache für ein Rückstauventil und nicht für eine Hebeanlage. Diese Anlage erfüllt für uns einen anderen Sinn. Des Weiteren darf diese Anlage nicht außerhalb der Gebäudes gebaut werden, sodass wir im Hausanschlussraum eine Klappe und eine Anlage unter der Bodenplatte bekommen sollen.
Der ganze Spass soll schon ohne Erdarbeiten etwa 7000 Euro kosten.
Denken wir zu einfach oder hat die Baufirma recht?
Für die Versicherung ist übrigens eine Rückstauabsicherung wichtig. Eine Klappe würde also reichen und sicherlich den gleichen Effekt erzielen.
Danke für eure Meinungen
Payday 20.05.2016 09:16
glaube du verwechselst da was. die Hebeanlage ist für Abwasser, nicht Regenwasser. das Regenwasser sollst du auf den Grundstück loswerden.
die Hebeanlage hebt das Abwasser an, damit es von euren tieferen Haus auf die höher gelegene Straße wegkommen kann. da die Straße aber nur 30cm höher liegt, müßte der Höhenunterschied aber eigentlich noch reichen. ansonsten noch mal genauer schreiben was du möchtest.
die regenleitungen werden bei eigener Versickerung NICHT an das straßennetz angeschlossen, eine Hebeanlage macht kein Sinn, außer das Haus stünde deutlich tiefer als das restliche Grundstück. aber selbst dann wäre es wohl günstiger, einfach tiefer zu buddeln für die Versickerung.
die Hebeanlage hebt das Abwasser an, damit es von euren tieferen Haus auf die höher gelegene Straße wegkommen kann. da die Straße aber nur 30cm höher liegt, müßte der Höhenunterschied aber eigentlich noch reichen. ansonsten noch mal genauer schreiben was du möchtest.
die regenleitungen werden bei eigener Versickerung NICHT an das straßennetz angeschlossen, eine Hebeanlage macht kein Sinn, außer das Haus stünde deutlich tiefer als das restliche Grundstück. aber selbst dann wäre es wohl günstiger, einfach tiefer zu buddeln für die Versickerung.
Polle 1967 20.05.2016 09:43
Wie sieht es mit einem Keller aus? Falls ihr einen habt, und dort Abwasser vorhanden ist, dann ist die Hebeanlage genau für dieses gedacht.
tomtom79 20.05.2016 11:08
Vor allem wenn das Haus 30 cm unter strassen Niveau ist, liegen die Abflussrohre noch mal mindesten 30 cm tiefer, also gut möglich, dass es dir alles zurückdrückt.
loreen1303 20.05.2016 11:23
Es geht einzig und allein um den Fall, dass der Kanal übermäßig viel Regen nicht schaffen würde. Nur wenn das der Fall sein sollte, springt die Anlage an.
Das Haus ist auf flachen Land leicht über der Straßenebene, was durch Pflaster angeglichen wird bzw durch eine Stufe zur Haustür. Die Letzte Rückstauebene im Kanal (ein ganzes Stück die Straße runter) liegt halt etwa 30 unter unserem EG. Weder Straße noch Haus sind bis jetzt gebaut. Die Plandaten liegen aber jetzt so vor.
Das Haus ist auf flachen Land leicht über der Straßenebene, was durch Pflaster angeglichen wird bzw durch eine Stufe zur Haustür. Die Letzte Rückstauebene im Kanal (ein ganzes Stück die Straße runter) liegt halt etwa 30 unter unserem EG. Weder Straße noch Haus sind bis jetzt gebaut. Die Plandaten liegen aber jetzt so vor.
loreen1303 20.05.2016 11:24
Wir bauen ohne Keller
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