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ᐅ Abwasserabführung im Keller möglich?


Erstellt am: 11.01.2016 15:14

Bauexperte 11.01.2016 21:46
World-e schrieb:

Auf welcher Höhe ist denn die Rückstauebene bzw. was sind die einzelnen Angaben?
Die Rückstauebene ist im Regelfall = Straßenoberkante.

Grüße, Bauexperte

Explosiv 20.02.2016 08:23
Frage zum Verständnis:
geht es darum, die Hausabwässer in den Kanal zu führen, oder Wasser, das über einen Bodenablauf im Keller anfällt?
Gibt es eine moderne Kanalisation mit getrenntem Schmutz- und Regenwasser?

Bei Bodenablauf kann ich eine Hebeanlage vielleicht verstehen wegen Rückstauebene, für in geschlossenem Rohrsystem abgeführtes Hausabwasser jedoch nicht. Wenn genug Gefälle zum Kanalrohr vorhanden ist, können die Rohre auch unterhalb des Kellerbodens geführt werden und ordentlich entwässern. Rein physikalisch gesehen, die Vorschriften dazu kenn ich nicht.
Generell liegen alle Abwasserrohre, die ein Gebäude verlassen, frostsicher tief unter dem Straßenniveau. Die wenigstens Häuser haben aber eine Hebeanlage. Daher verstehe ich die Aussage mit der Rückstauebene hier nicht.

Zum Schutz gegen Rückstauwasser kann man Rückschlagklappen verwenden, wird oft empholen oder gar vorgeschrieben.

world-e 20.02.2016 08:29
Meine Frage bezog sich darauf, ob es ohne Hebeanlage möglich wäre, im Keller eine Toilette und Dusche zu installieren. Bzw. dieses eben vorzubereiten. Und ob man das mit Hilfe des Geländeschnittplans und des Kanalplans sagen kann. Ja es gibt getrennte Schmutz- und Regenwasserkanalisation.

Explosiv 20.02.2016 09:40
Dann sähe ich keinen Hinderungsgrund, sofern der Kanal in der Straße tief genug liegt.
Bei Starkregen ist keine Gefährdung des Kellers zu sehen, da das Regenwasser getrennt abgeführt wird und keine Verbindung von Toilette oder Dusche zum Regenwasserkanal bestehen dürfen. Hebeanlage kann man sich in dem Fall schenken.

Leider kann ich auch nicht sagen anhand des Planes, wie tief die Kanalrohre liegen. Da würd ich beim zuständigen Amt nachfragen.

Bauexperte 20.02.2016 11:42
Explosiv schrieb:
Dann sähe ich keinen Hinderungsgrund, sofern der Kanal in der Straße tief genug liegt.
Das ist immer so eine Sache, wie "wir" das sehen und es in der Realität umgesetzt werden kann. Ich habe in den letzten Jahren gerade mal 2 BV betreut, wo Deine Vorgehensweise erlaubt wurde; allerdings handelte es sich dabei um leichte Hanglagen. Alle anderen BV, wo ein Bad im Keller geplant war, mußten zwingend oberhalb der Rückstauebene entwässert werden. Also mit Hebeanlage geplant werden.

Also in jedem Fall _vorher_ rückversichern, ob und was genehmigungsfähig sein kann

Grüße, Bauexperte

Explosiv 20.02.2016 11:54
Wie soll das gehen, wenn Rückstauebene praktisch Straßenniveau hat, die Rohre aber gut 1m unter Geländeoberkante geführt werden?
Und bei getrennter Entwässerung gibt es doch keine Gefährdung, wenn sauber gearbeitet wird.
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