ᐅ Hebeanlage Rückstauplatte
Erstellt am: 19.05.2016 21:46
Bauexperte 20.05.2016 19:29
@ Andreas
Du magst es vlt. nicht glauben, aber es gibt nicht nur eine einzuhaltende DIN haumichtot, es gibt tatsächlich auch ein Rückstau-Handbuch. Ob es immer sinnig ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten; sich daran halten sollte man trotzdem.
Über die Haustür "absaufen" kann das Einfamilienhaus der TE nicht, wenn der Planer entsprechende Maßnahmen vorsieht; 1 oder 2 Eingangsstufen wäre eine.
Bauexperte
Du magst es vlt. nicht glauben, aber es gibt nicht nur eine einzuhaltende DIN haumichtot, es gibt tatsächlich auch ein Rückstau-Handbuch. Ob es immer sinnig ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten; sich daran halten sollte man trotzdem.
Über die Haustür "absaufen" kann das Einfamilienhaus der TE nicht, wenn der Planer entsprechende Maßnahmen vorsieht; 1 oder 2 Eingangsstufen wäre eine.
Bauexperte
Payday 20.05.2016 21:25
andimann schrieb:
Noch was, wenn
das wirklich ein Bauträger ist:
ist das _SEIN_ Problem, nicht eures! Ihr habt zu einem (hoffentlich) Festpreis ein Stück Haus und Grundstück gekauft. Wenn er nun in der Planung übersehen hat, dass eine Hebeanlage vorgeschrieben ist: SEIN Pech! Er muss zum vereinbarten Preis ein den Vorschriften entsprechendes Haus abliefern.
Viele Grüße,
Andreasbleibt die frage, ob und wenn ja ab wann das das Problem des Bauträgers ist. eigentlich müßte es dann sein Problem sein, sobald der vertrag zum Festpreis unterschrieben und beurkundet wurde. Sebastian79 21.05.2016 07:25
Bauexperte schrieb:
Über die Haustür "absaufen" kann das Einfamilienhaus der TE nicht, wenn der Planer entsprechende Maßnahmen vorsieht; 1 oder 2 Eingangsstufen wäre eine.Dann wäre der TE aber mit seinem EG nicht mehr unter der Rückstauebene - Andreas hat da schon recht, wenn er sagt, dass im Falle des Falles hier der TE ein ganz anderes Problem hätte
Zumindest, wenn die Rückstauebene auch wie so oft OK Straße ist.