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ᐅ Hebeanlage Rückstauplatte


Erstellt am: 19.05.2016 21:46

andimann 20.05.2016 12:51
Noch was, wenn
loreen1303 schrieb:

wir sind kurz vor dem Bauantrag und unser Bauträger behauptet, wir wären verpflichtet eine Rückstausicherung einzuplanen und auch umzusetzen.

das wirklich ein Bauträger ist:

ist das _SEIN_ Problem, nicht eures! Ihr habt zu einem (hoffentlich) Festpreis ein Stück Haus und Grundstück gekauft. Wenn er nun in der Planung übersehen hat, dass eine Hebeanlage vorgeschrieben ist: SEIN Pech! Er muss zum vereinbarten Preis ein den Vorschriften entsprechendes Haus abliefern.

Viele Grüße,

Andreas

Saruss 20.05.2016 14:40
andimann schrieb:
Selbst wenn das EG 30 cm unter Straßenniveau ist, ist damit die Oberkante der Toilette 15-20 cm _OBERHALB_ der Straße und damit der Rückstauebene.

Da kann nichts aus der Toilette hoch kommen, außer du hast ein lokales schwarzes Loch mit einer Umkehrung aller Gravitationsgesetze in deinem Bad….
Diese Argumentation ist falsch. Ich finde es genauso ärgerlich, wenn die Schei..e aus der Bodentiefen Dusche wieder raus kommt. Man schiebt bei zu viel Regen dann weil die Klappe zu ist alles in die Dusche. Nicht schön.

andimann 20.05.2016 15:00
Hi,

das hier...
Saruss schrieb:
Ich finde es genauso ärgerlich, wenn die Schei..e aus der Bodentiefen Dusche wieder raus kommt. Man schiebt bei zu viel Regen dann weil die Klappe zu ist alles in die Dusche. Nicht schön.


... wäre in der Tat unangenehm. Nur hat der TE von bodentiefer Dusche im EG nichts geschrieben. Wenn es da eine gibt, reicht es aber auch nur für die Dusche eine kleine Hebeanlage zu installieren, die kostet dann mit Installation und allem drum und dran 500-1000 € mehr nicht. Teuer wird es erst bei denen, die auch Fäkalien heben können.

Viele Grüße,

Andreas

Caspar2020 20.05.2016 15:21
andimann schrieb:
Selbst wenn das EG 30 cm unter Straßenniveau ist, ist damit die Oberkante der Toilette 15-20 cm _OBERHALB_ der Straße und damit der Rückstauebene.

Vielleicht bodenabfluss im Hauswirtschaftsraum?
Auch nicht schön.

Es gibt auch Gemeinden wo rückstauklappen nicht erlaubt sind.

Aber die Angaben des TE war ja teilweise konträr. Hier wäre noch mal ne Klarstellung nötig.

Bauexperte 20.05.2016 15:50
loreen1303 schrieb:

Unser EG liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal.
Ich tendiere dazu - unabhängig ob es 30 oder auch nur 20 cm sind, Deinem Anbieter zuzustimmen. Im Übrigen dient eine Hebeanlage nicht dem Regenwasser, sondern dem Abwasser; es geht also hier um Deine kleineren und größerem Geschäfte.

Die Oberkante Fertigfußboden liegt unterhalb der Rückstauebene, also muß eine Hebeanlage her; ich würde als Anbieter die Haftung auch nicht übernehmen, wenn Du, wider besseres Wissen, _ohne_ eine solche bauen wolltest.

Grüße, Bauexperte

andimann 20.05.2016 17:00
Hi,

unabhängig davon, das der TE mal klären müsste ob die Oberkante Fertigfußboden nun unter oder oberhalb der Rückstauebene und ob es sich um Abwasser oder Regenwasser dreht:
Bauexperte schrieb:

Die Oberkante Fertigfußboden liegt unterhalb der Rückstauebene, also muß eine Hebeanlage her; ich würde als Anbieter die Haftung auch nicht übernehmen, wenn Du, wider besseres Wissen, _ohne_ eine solche bauen wolltest.

Nun erkläre mir doch bitte mal einer, wie bei Waschbeckenabflüssen, die min. 50-60 cm und Toilettenrändern mit etwa 50 cm etwas rauskommen soll. Das ist immer noch 20 cm OBERHALB der Rückstauebene. Bodentiefe Dusche ist ein Sonderfall, dafür wäre eine kleine Hebeanlage in der Tat sinnig.

Ohnehin wäre im Falle eines Kanalüberlaufs eine Hebeanlage nutzlos. Dann säuft die Bude halt durch die Haustür ab. Wenn die Angaben der TE stimmen, stehen in dem Augenblick, in dem der Kanal überläuft satte 20 cm Wasser an der Haustür. Über das Waschbecken oder irgendwelche Abflüsse brauchst du dir dann keine Gedanken mehr zu machen!

Viele Grüße,

Andreas
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