Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht

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H

Hauskauf 2020

für mich liest es sich nach finanziellem Notstand. Da sollte die Gemeinde die Ausnahme sehen.

allerdings ist es das Problem vom Verkäufer: der soll in die Puschen kommen und seine Unterlagen der Gemeinde vorhalten. Am besten begleitest Du ihn, damit auch diese Schnarchnasen etwas Eile in diesen Vorgang legen. Freundlich darauf hinweisen...
Obwohl... mir fällt ein:
Dem Verkauf (Notarsunterschrift) steht nichts im Weg, da die Gemeindeforderungen erst nach dem Verkauf auftreten. Und das eben an den Verkäufer.
Hallo Yvonne, danke für deine Antwort!

Ja, das haben wir gemacht, ich bin mit Nachdruck auf den Verkäufer zugegangen und er hat auch direkt mehrmals bei der Gemeinde vorgesprochen, die allerdings nichts allein entscheiden kann (verständlich).

Ja die Beurkundung, könnte auch schon abgeschlossen werden, allerdings würde ja der Kauf nicht zu zustande kommen, wenn der Verkäufer eine hohe Summe bezahlen müsste.

Wäre das Ratsam? dann müsste ja ggf. noch mehr an den Notar bezahlt werden?
Bzw haben wir den Notar auf die Möglichkeiten angesprochen und davon hatte er bisher nichts erwähnt.

Vielen Dank!
 
H

Hauskauf 2020

Die Intention der Gemeinden an solchen Regeln ist Grundstücks- und Immobilienspekulation zu vermeiden. D.h. eben nicht nur Spekulation mit Grundstücken einzudämmen sondern z.B. auch Bauträger. Ziel der Gemeinden ist es Wohnraum für Familien zu schaffen.
Nachdem der Eigentümer als "Familie" im Haus gewohnt hat und jetzt in einer "besonderen Situation" verkaufen muss und ihr vermutlich auch als "Familie" das Haus kaufen und einziehen wollt, vermute ich, dass die Gemeinde hier ihr OK gibt.

Auch gibt es für Gemeinden strenge Grenzen für die Wiederkaufsrechte bzw. deren Gültigkeit (siehe BGH – Az.: V ZR 271/14, 26.06.2015). Ob der Verkäufer in seiner Situation aber Zeit, Lust und Finanz. Möglichkeiten hat gegen die Gemeinde zu klagen ist fraglich.



Das finde ich komisch. Hört er auf und das Notariat wird geschlossen? In Bundesländern mit Vollnotariat werden diese eigentlich immer an Amtsnachfolger übergeben und es findet ein fließender Übergang statt. Wie es in Bundesländer mit Anwaltsnotaren aussieht weiß ich aber leider nicht.
Vielen Dank Romeo!

Das hört sich schon mal vielversprechend an!

Wir ziehen auch als Familie ein, allerdings ohne Kinder.... ich hoffe das beeinflusst das geschehen nicht negativ, zumal eine Kinderkompnente von 3000 Euro beim Grundstück kauf abgezogen wurde.

Das Notariat wird geschlossen, und er wird zukünftig einem anderen Notar zuarbeiten. Wenn der neue Notar die Beurkundung, durchführt, kassiert dieser natürlich auch ab.
Somit wäre die bisherige Arbeit (Entwurf) umsonst gewesen.
- so wurde es uns erklärt

Dankeschön!
 
N

nordanney

Mach Dir gar keine Gedanken. Da wird absolut nichts passieren - die Ausgleichszahlung betrifft Dich nicht und die Stadt wird nicht in den Kaufvertrag einsteigen. Die haben gar kein Geld dafür, um sich ein Einfamilienhaus an die Backe zu binden und dann auch noch selber wieder veräußern zu müssen.
 
G

guckuck2

Warum übernimmt man denn die Finanzierung des Verkäufers?
Die Konditionen dürften aus heutiger Sicht doch vollkommen unattraktiv sein.
Zumal du zur Fertigstellung doch wohl noch weiteres Kapital brauchst, dh. das bekommst du dann auch von "seiner" Bank? Eine andere wird sich nicht finden lassen, wenn der erste Rang im Grundbuch belegt ist.

Generell habe ich den Eindruck, du hast deutlich zu viel Empathie für die Probleme deines Verkäufers. Bezahle du mal den angemessenen Marktwert, der Rest ist sein Problem. Vermutlich geht er an der Bude insolvent nach zwei Jahren Nutzung und anschließendem Notverkauf einer halbfertigen Bude. Ist aber nicht deine Aufgabe dies Schicksal zu teilen.

Bist du mit dem Verkäufer irgendwie privat verbunden?
 
11ant

11ant

Für mich klingt das nach typischem Fall von Gemeinde, die bevorzugt Ortsansässige mit Baugrund versorgen bzw. Spekulanten abwehren will. Insofern dürfte nicht unerheblich ihre Stimmung beeinflussen, ob Ihr einen Ortsbezug mitbringt. So wie der Fall liegt, wird wohl niemand ernsthaft annehmen, der Vorbesitzer sei nur ein Strohmann zum Austricksen eines Einheimischenmodells gewesen. Was jedenfalls nie im Sinne der Gemeinde wäre, wäre daß sie durch Ersteigern von notleidenden Immobilien unfreiwillige Großgrundbesitzerin würde. Einfamilienhäuser sind Kleinstobjekte, die von sämtlichen kommunalen Wohnungstöchtern (als für ihre Bewirtschaftung unattraktiv) abgestoßen werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Keine Gemeinde will selber Einfamilienhäuser haben, die Klausel ist üblicherweise reiner Spekulationsschutz.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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