Baut er mit Deinem Haus sein 1. Einfamilienhaus? Hat er vor Deinem BV noch nie einen Bebauungsplan gelesen?Hä?? Ich habe doch einen Hausbauer. Einen festen Ansprechpartner. Der ist aber kein Architekt.
Dann geh zum BauplanungsamtIch will mich zusätzlich aber absichern damit es später nicht anders kommt und dann hat man das Grundstück gekauft.
kauf dir einen Bauleiter / Baubegleitung ein was nichts kost, ist nichts. ich denke wenn der Hausbauer einen Fehler macht kannst du uns nicht verklagen pHä?? Ich habe doch einen Hausbauer. Einen festen Ansprechpartner. Der ist aber kein Architekt. Ich muss mich auf seien aussagen verlassen wie z.B. "Ja das ist möglich". Ich will mich zusätzlich aber absichern damit es später nicht anders kommt und dann hat man das Grundstück gekauft. Und der zugewiesene Architekt für alle Feinheiten kommt leider erst nach Kauf über den Anbieter und Grundstück.
... mit diesem Satz bestätigst Du die alte Weisheit, daß jeder Pott seinen Deckel findet.Das Grundstück ist etwas speziell weil über eck und das geht auch für meinen Verkäufer - er ist immerhin Verkäufer und will den Hausvertrag unter Dach und Fach bringen - etwas über den Standard hinaus.
natürlich nicht; es macht die Summe Deiner Beiträge hier, welche eine gewisse Unbelehrbarkeit zu Tage fördern.Das ist doch jetzt keine ungewöhnliche Anfrage für das Forum?!
Du kannst die Lage der Hauseingangstüre frei wählen; bei jedem BV, welches eine freistehende Bebauung oder Doppelhaushälfte-Bebauung vorsieht! Bei einer Reihenhausbebauung geht das nur bei den Eckhäusern! Das Bauamt interessiert sich nicht dafür, ob Du auf direktem Weg in Dein Einfamilienhaus gehst oder erst eine Runde ums Haus drehstEs ist nirgendwo explizit beschrieben zu welcher Straße der Hauseingang sein soll oder dass er da sein muss wo der Vorgarten eingezeichnet ist.