Wir haben ja 2017 unser Nebengebäude gebaut. Nun plane ich, alle Handwerkerkosten steuerlich anzusetzen. Dürfte ein hübsches Sümmchen werden bei Baukosten von ca. 40 Riesen allein für das Gebäude. Hat jemand von Euch schon die Kosten (lt. §35a Einkommensteuergesetz in Verbindung mit BMF v. 09.11.2016) anerkannt bekommen - auch für größere Bauprojekte?
Ist doch jetzt neu. Auch bei Neubau in einem bestehendem Haushalt.
...Nun werden erstmals auch bestimmte Handwerkerkosten für Erweiterungs- und Neubaumaß-nahmen steuerlich begünstigt. „Das kann der Anbau eines Wintergartens, der Dach- oder Kellerausbau sein, aber auch der Einbau eines Kachelofens oder eine Grundstücksumrandung in Form einer Mauer, eines Zaunes oder einer Hecke“,...
...Nun werden erstmals auch bestimmte Handwerkerkosten für Erweiterungs- und Neubaumaß-nahmen steuerlich begünstigt. „Das kann der Anbau eines Wintergartens, der Dach- oder Kellerausbau sein, aber auch der Einbau eines Kachelofens oder eine Grundstücksumrandung in Form einer Mauer, eines Zaunes oder einer Hecke“,...
Ähnliche Themen