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ᐅ Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung


Erstellt am: 11.09.23 17:59

11ant 12.09.23 10:58
Franzbrot schrieb:

Laut der Dame von Bauamt geht das aber nicht mit 3 m Abstand,
Diese Auskunft würde ich glatt ´mal in Zweifel ziehen. Das wäre ein Fall für gewesen, vielleicht fragst Du hilfsweise im grünen Forum "Dimeto". Eine Anbauverpflichtung für das Hauptgebäude aber bei den Nebengebäuden dann Grenzabstand, das erscheint mir schon merkwürdig, und aus dem an sich grenzprivilegierten Nebengebäude des Nachbarn eine Abstandsübernahme zu konstruieren, sogar hanebüchen. Meine Vermutung ist, da hat eine fleißig lernende Auszubildende etwas mißverstanden.
mayglow schrieb:

Bin noch verwirrt, meintest du nicht gerade quasi "ja wir bauen an" und dann im gleichen Satz quasi ein "wir planen 3m Abstand"? Widerspricht sich das nicht? Oder baut ihr teilweise an (und an der Grenze) und teilweise tiefer (da mit 3m bzw jetzt eventuell 6m Abstand?).
Folge der Quelle im zweiten Block meines Beitrages #10, da siehst Du das Elend: es geht um eine sehr spezielle Doppelhaushälfte, der Nachbar hat eine normal kleine und der TE eine winzige, beide haben im Hof Nebengebäude (eben die typische Selbstversorgerkonstellation der 50er mit Hasen aus eigener Schlachtung und dergleichen). Die Doppelhaushälfte will er nun ersetzen und soll dort anbauen, das war im alten Thread vor zwei Jahren (siehe besagter Link) schon so. Nun soll er mit dem Anbau zum Neubau auf den Keller der Abriss-Doppelhaushälfte neuerdings Grenzabstand halten, was ich sachlich für Quatsch und zudem eben auch ein Mißverständnis (bzw. eine Fehlinterpretation der Vorschriften) halte, deswegen der Verweis auf den Fachmann. Nun noch eine Abstandsflächenübernahme draufzusatteln, toppt den Unfug nochmals.

ypg 12.09.23 11:47
Franzbrot schrieb:

direkt an der Grenze.
Franzbrot schrieb:

Laut der Dame von Bauamt geht das aber nicht mit 3 m Abstand, wegen dieses Schuppens/Stall, sondern nur mit 6 Meter oder 5 Meter aber dann ohne Fenster an der Seite.
Ich verstehe, weil ich mich an den Thread erinnern kann. Ich kann mir vorstellen, dass der Schuppenanbau geht, aber losgelöst dann die Abstandsregel gilt.
Und ich bin auch der Meinung, dass Du in diesem Forum bzw in einem ähnlichen, aber fachlich kompetenteren besser aufgehoben bist.

11ant 12.09.23 12:37
ypg schrieb:

Ich kann mir vorstellen, dass der Schuppenanbau geht, aber losgelöst dann die Abstandsregel gilt.
Den Fall des einseitigen Grenzanbaues haben wir - wenn auch im Grünen öfter als hier - regelmäßig; sowohl paarweise wie auch wild. Da gilt die Anbauverpflichtung bei Neubau regelmäßig weiter, und ich kann mich auch an keinen Fall erinnern, wo das im hinteren Bereich dann anders gälte. Außer daß in einem Fall wie hier dann regelmäßig faktische Baufenster gebildet werden, wobei die Neubauten im Feld der Hauptgebäude zweigeschossig und im Feld der Schuppen eingeschossig sein dürfen.

Franzbrot 12.09.23 14:48
11ant schrieb:

Den Fall des einseitigen Grenzanbaues haben wir - wenn auch im Grünen öfter als hier - regelmäßig; sowohl paarweise wie auch wild. Da gilt die Anbauverpflichtung bei Neubau regelmäßig weiter, und ich kann mich auch an keinen Fall erinnern, wo das im hinteren Bereich dann anders gälte. Außer daß in einem Fall wie hier dann regelmäßig faktische Baufenster gebildet werden, wobei die Neubauten im Feld der Hauptgebäude zweigeschossig und im Feld der Schuppen eingeschossig sein dürfen.

vorne hieß es, dass wir an den Bestand anbauen müssen.
Hinten (beim Schuppen) durfte/dürfen wir nicht anbauen, das (so damalige Auskunft) der Schuppen/Stall als Nebengebäude/kein Aufenthaltsraum galt und man daran kein Wohngebäude anbauen dürfe.

hanse987 12.09.23 17:34
Wie hoch ist denn der Schuppen?

Gibt es da nicht die 3m Grenze in der Höhe? Wenn es mehr wie 3m sind, könnte evtl. da eine größerer nötiger Abstand her kommen?

11ant 12.09.23 19:00
hanse987 schrieb:

Wie hoch ist denn der Schuppen?
Gibt es da nicht die 3m Grenze in der Höhe? Wenn es mehr wie 3m sind, könnte evtl. da eine größerer nötiger Abstand her kommen?
Das gilt normalerweise (im Regelfall freistehende Bebauung, also allseitige Grenzabstände) für privilegierte Gebäude, Aber nicht für die Höhe, sondern die grenzseitige mittlere Wandhöhe. Und auch für jedes Gebäude selbst und nicht dessen Nachbarn.

Ich halte meinen Rat aufrecht, die Frage an besagter Stelle an den Fachmann zu eskalieren.
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