Grundstücksschenkung! Wie steueroptimiert vorgehen?

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S

sammycm

Hallo Community,

derzeit setze ich mich aktuell mit folgendem Sachverhalt auseinander. Meine Frau und ich würden gerne auf einem Familiengrundstück bauen. Dieses Grundstück gehört dem Onkel und 2 Tanten meiner Frau.

Da das Grundstück 3 Eigentümer hat, sehe ich es aktuell so, dass der Freibetrag mal 3 genommen werden kann, wenn in Richtung meiner Frau geschenkt wird. Sehe ich das richtig?

Wenn ich das richtig sehe, dann könnte ich ja noch mehr Freibeträge rausholen, wenn diese Grundstück zu 2 gleichen Teilen an meine Frau geht und auch an unsere Tochter (derzeit 3 Jahre alt).

- Eine Hälfte an meine Frau = 3x 20k Freibetrag. Insg. 60k
- weitere Hälfte an unsere Tochter = nochmals 3x 20k Freibetrag. Insg. 60k

Somit könnten wir gesamt 120k an Freibetrag erreichen?!

Sehe ich das zu einfach, oder wäre das so darstellbar?

Vorab vielen Dank für euren Support.

Gruß
Chris
 
N

nordanney

und auch an unsere Tochter (derzeit 3 Jahre alt).
Da spricht dann später immer das Gericht mit!!! Bitte nicht vergessen, das ist immer anstrengend.
Warum? Mit der Schenkung geht das Kleinkind auch Verpflichtungen ein (Grundsteuer, Abgaben etc.). Und noch mehr, wenn auf dem Grundstück gebaut werden soll, da das Kind dann ja Sicherungsgeber ist und die Grundschuldzweckerklärung unterschreiben muss. Das geht alles nur mit dem Vormundschaftsgericht.

Aber rein steuerlich geht das schon.
 
Z

Zubi123

Du kannst auch die Anteile Dritteln und dir auch was schenken lassen.
Da gelten die gleichen Freibeträge auch für dich!
 
11ant

11ant

Meine Frau und ich würden gerne auf einem Familiengrundstück bauen. Dieses Grundstück gehört dem Onkel und 2 Tanten meiner Frau.
Da das Grundstück 3 Eigentümer hat, sehe ich es aktuell so, dass der Freibetrag mal 3 genommen werden kann, wenn in Richtung meiner Frau geschenkt wird. Sehe ich das richtig?
Meines Erachtens nein: der Freibetrag gilt je Beschenktem (als Summe der empfangenen Schenkungen innerhalb von m.W. zehn Jahren), aber nicht auch je beteiligtem Schenkenden.
Wenn ich das richtig sehe, dann könnte ich ja noch mehr Freibeträge rausholen, wenn diese Grundstück zu 2 gleichen Teilen an meine Frau geht und auch an unsere Tochter (derzeit 3 Jahre alt).
Meines Wissens ja, siehe oben, und das Kind ist ja auch minderjährig erbfähig, wobei Vermächtnisse und Schenkungen gleichbehandelt werden.
Ceterum censeo, in Deutschland werde viel zu wenig an Stiftungen gedacht.
 
N

Nice-Nofret

Du weisst aber schon, dass dieses Forum ein Hausbauforum ist und keine Rechtsberatung? Ich würde auch nicht in einem Elektroniker-Forum danach Fragen, wie man einen Kragen näht, nur weil meine Nähmaschine auch Elektronik verbaut hat.

Ein Steuerberater wäre da die passende Anlaufstelle.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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