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ᐅ Grundstück die Zweite - Bitte um Beurteilung


Erstellt am: 11.02.19 13:53

Escroda01.03.19 18:28
DASI90 schrieb:
Das heißt man muss Abstand halten oder Stufenweise das Gelände modellieren?
Nee, ich hab' nicht richtig gelesen. Ist ja eine "oder"-Verknüpfung. Erst wenn Du die 2,5m Höhe überschreitest, greift die 25m² Begrenzung.
Vielleicht war der Wunsch, dass es verboten ist, Vater meiner Gedanken, da ich gar nichts von derartigen Geländeveränderungen halte. Ich stelle mir gerade vor, ich sitze als dein Nachbar in meinem Garten und schaue auf eine 22m lange, 2m hohe L-Stein-Wand.
Was ich aber auch noch nicht gelesen hatte, ist Punkt 6 der textlichen Festsetzungen:
Geländeabgrabungen und Geländeauffüllungen sind auch außerhalb der bebaubaren
Grundstücksfläche bis 1,50m, gemessen ab bestehendem Gelände, zulässig.

Also sprich das Vorhaben mal mit deinem Architekten durch. Der bekommt Geld für's Lesen und sollte daher nichts übersehen.
DASI9003.03.19 13:20
Escroda schrieb:
Nee, ich hab' nicht richtig gelesen. Ist ja eine "oder"-Verknüpfung. Erst wenn Du die 2,5m Höhe überschreitest, greift die 25m² Begrenzung.
Vielleicht war der Wunsch, dass es verboten ist, Vater meiner Gedanken, da ich gar nichts von derartigen Geländeveränderungen halte. Ich stelle mir gerade vor, ich sitze als dein Nachbar in meinem Garten und schaue auf eine 22m lange, 2m hohe L-Stein-Wand.
Was ich aber auch noch nicht gelesen hatte, ist Punkt 6 der textlichen Festsetzungen:
Geländeabgrabungen und Geländeauffüllungen sind auch außerhalb der bebaubaren
Grundstücksfläche bis 1,50m, gemessen ab bestehendem Gelände, zulässig.

Also sprich das Vorhaben mal mit deinem Architekten durch. Der bekommt Geld für's Lesen und sollte daher nichts übersehen.

Danke, wir haben in der Tat einen Architekten konsultiert. Mal schauen was der Profi dazu meint.

Ich muss zugeben, dass ich leider bisher auch den letzten Passus in den textlichen Festsetzungen so nicht wahrgenommen habe. Das ändert ja noch mal alles. Mittlerweile haben wir ja auch Höhenplan-Daten aus dem Plänen der Erschließung. Das Grundstück ist deutlich schräg geneigt, wobei von der unteren linken bis hin zur oberen rechten Ecke ein diagonal gemessener Höhenunterschied von 3,5m (!) besteht. Der Passus der Gemeinde würde ja praktisch ausschließen hier über Geländemodellierung ein wenigstens z.T. ebenes Grundstück zu erhalten? Wir müssen ja nicht unbedingt zwangsläufig an der Grenze so hoch wie möglich aufschütten. Aber soweit ich das richtig verstanden habe wäre mit dem Zusatz nicht mal eine Abstufung über das Grundstück möglich?
Escroda04.03.19 08:09
Dass man für eine Terrasse, einen Pool oder eine Tischtennisplatte einen begrenzten Bereich seines Grundstücks einebnet, ist einleuchtend. Aber ein Hanggrundstück ist nicht zum Tennisspielen geeignet und sollte auch nicht dazu passend gemacht werden. Die Einschränkungen durch den Bebauungsplan hier, die ich übrigens für recht großzügig halte, sind IMHO völlig legitim.
Hanggrundstücke haben mit geschickter Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf ihren eigenen Reiz. Wer den nicht erkennt oder nicht mag, sollte mehr Zeit in die Suche nach einem gefälligeren Grundstück investieren.
DASI9011.03.19 09:39
Escroda schrieb:
Dass man für eine Terrasse, einen Pool oder eine Tischtennisplatte einen begrenzten Bereich seines Grundstücks einebnet, ist einleuchtend. Aber ein Hanggrundstück ist nicht zum Tennisspielen geeignet und sollte auch nicht dazu passend gemacht werden. Die Einschränkungen durch den Bebauungsplan hier, die ich übrigens für recht großzügig halte, sind IMHO völlig legitim.
Hanggrundstücke haben mit geschickter Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf ihren eigenen Reiz. Wer den nicht erkennt oder nicht mag, sollte mehr Zeit in die Suche nach einem gefälligeren Grundstück investieren.

Danke für deine Meinung dazu. Unter Umständen war das von mir auch etwas naiv zu glauben man könne das Gelände so stark modellieren. Das war hier aber nicht meine bedingungslose Voraussetzung um das Grundstück auch zu kaufen. Ich versuche die Möglichkeiten vor so etwas auszuloten (dabei auch die Extreme).

Sei es drum, wir waren beim Architekten und haben jetzt eine mögliche Lösung entworfen die uns sehr gut gefällt. Der Vorteil auf dem Grundstück ist, dass wir selbst mit einem großzügigen Einfamilienhaus noch sehr flexibel im Baufenster sind. Daher sieht der mögliche Entwurf vor das Haus so zu platzieren das man am rechten Eck in (Süd)-östlicher Ausrichtung oben vor dem Haus die Hauptterrasse setzen wird. Vorteil hier ist das auf der Seite keine Bebauung ist und diese zu der Zeilenbeauung abgerückt ist. die Straße vor dem Haus ist relativ schmal und auch nur als Anliegerstraße gedacht. Hier verbleiben dann immer noch 7-8m für die Terrasse. Der Geländeverlauf soll im Wesentlichen belassen und auch durch das Haus durch ein Gartenwohngeschoss "aufgenommen" werden. Das bedeutet das im Esszimmer ein Luftraum mit einer Galerie ist in dem sich dann auf Ebene des Kellers der Wohnbereich befindet für Fernseh, Couch etc. dieser schließt wiederum an eine zweite Gartenterrasse an die durch Bepflanzung, eine Pergola und/oder eine kleine Mauer abgeschirmt werden soll. Ansonsten gibt es mit dem Geländeverlauf die Möglichkeit rund um das Haus sich im Garten zu bewegen. Bei der direkten Grenze zum Nachbarn unten soll dann mit Berücksichtigung der Abstandsflächen und dem Pflanzgebot versucht werden durch halbhohe und höhere Bepflanzung auch noch für Abschirmung zu sorgen. Die Sonnenstände auf der Westseite haben wir für die "Wort Case" Variante an den Tag- und nachtgleichen Tagen auch betrachtet. Dabei hat sich gezeigt das wir natürlich in der Regel keine tiefstehende Abendsonne im Garten unten haben werden aber ansonsten auch noch erstaunlich lange mit Sonne gerechnet werden kann. In den oberen Etagen sieht das dann durch den Höhenunterschied sowieso noch mal deutlich besser aus.

Von daher werden wir zusagen wollen sobald wir das endgültige OK von der Bank haben. Dem sehe ich aber unkritisch entgegen da wir letztes Jahr schon für ein größeres Vorhaben (bedingt durch ein teureres Grundstück) grünes Licht bekommen hatten.

Andere Frage: Wir haben den Architekten auf Stundenbasis dafür engagiert. Die Wahrscheinlichkeit das wir auch einen Arhcitektenvertrag mit ihm unterzeichnen würden ist groß. Dürfte ich die Entwürfe hier auch im Forum posten oder sollte ich das lieber lassen?
Mottenhausen11.03.19 13:10
Klingt doch alles sehr vernünftig. Ich drück die Daumen, dass es mit dem Kauf klappt!
DASI9011.03.19 13:32
Danke . Ich werde auf jeden Fall berichten und hoffentlich auch bald einen neuen Planungsthread aufmachen dürfen .
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