Grundstück begradigen

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T

TK1804

Ok vielen Dank.

Bekomme ich die Auskunft auch bevor ich das Grundstück kaufe ? Ich mache es davon abhängig vom Kauf...
 
Y

ypg

Manchmal oder oft... Keine Ahnung, bei uns war es so... steht auch über Abböschungen etc. etwas im Bebauungsplan...
An diese Infos kommst Du jetzt schon ran.
 
D

DG

Nein, Du darfst Dein Grundstück nicht einfach so nivellieren wie Du Lustig bist - mit oder ohne Nachbarn nicht. Du benötigst dafür die Genehmigung der zuständigen Baubehörde.
Jein. In den allermeisten Baugebieten mit Bebauungsplan ist eine Angabe dazu im Bereich von 50cm oder 1m gemacht, sodass man innerhalb dieser Toleranz ohne ergänzenden/expliziten Antrag das Grundstück anheben/vertiefen/begradigen darf. Allerdings immer nur insgesamt - lokale Anschüttungen/Abgrabungen werden als einzelne Bauteile betrachtet.

Die geplanten Höhen werden im Bauantrag dargestellt und dann ist das ok.

Ist keine Angabe im Bebauungsplan zu finden, gilt die jeweilige Landesbauordnung, also immer die nächsthöhere Rechtsquelle.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
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