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ᐅ Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage


Erstellt am: 13.07.18 11:06

Zaba1214.07.18 21:12
Warum denn nicht? Warum finde ich sowas vor dir? Es ist doch dein Grundstück. Der GU wird dir nicht das Händchen halten.
Du musst ihm alle Infos besorgen. Du wirst die Bebaubarkeit sicherstellen müssen und Genehmigungen einholen.
Franky7314.07.18 21:13
Bislang hieß es immer nur 1 Vollgeschoss. Die sind im Moment dabei den zweiten Teil des Baugebiets zu erschließen. Ich habe hier mal von Leuten gehört, dass die Sparkasse dort nicht nur Einfamilienhaus sondern Wohnblöcke bauen möchte. Kann es sein das es daher eine Änderung des Bebauungsplan gab?
Zaba1214.07.18 21:15
Franky73 schrieb:
Bislang hieß es immer nur 1 Vollgeschoss. Die sind im Moment dabei den zweiten Teil des Baugebiets zu erschließen. Ich habe hier mal von Leuten gehört, dass die Sparkasse dort nicht nur Einfamilienhaus sondern Wohnblöcke bauen möchte. Kann es sein das es daher eine Änderung des Bebauungsplan gab?
Sag Du es mir. es ist dein Bebauungsplan.

Ich kenne meinen Bebauungsplan als Textsatzung in und auswendig!!!
Franky7314.07.18 21:17
Zaba12 schrieb:
Warum denn nicht? Warum finde ich sowas vor dir? Es ist doch dein Grundstück. Der GU wird dir nicht das Händchen halten.
Du musst ihm alle Infos besorgen. Du wirst die Bebaubarkeit sicherstellen müssen und Genehmigungen einholen.
Woher soll ich das denn wissen? Wenn ich beim Bauamt war und die sagten 1 Vollgeschoss ist in dem Baugebiet nur möglich dann muss ich das doch glauben? Wenn die Leute dort keine Ahnung haben wer denn dann?

Ich denke mir immer, woher soll denn ein Otto-Normal-Mensch all so etwas wissen?
Franky7314.07.18 21:23
Zaba12 schrieb:
Warum denn nicht? Warum finde ich sowas vor dir? Es ist doch dein Grundstück. Der GU wird dir nicht das Händchen halten.
Du musst ihm alle Infos besorgen. Du wirst die Bebaubarkeit sicherstellen müssen und Genehmigungen einholen.
Dort steht ja auch...

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Felsenkeller“ und die Entwurfsbegründung liegen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 10.07.2018 bis einschl. 10.08.2018 während der Öffnungs- und Sprechzeiten im Dienst- und Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Rodenberg, Amtsstr. 5, 31552 Rodenberg, öffentlich aus......

Anhand des genannten Zeitraums sieht man ja schon, dass die Änderung erst ganz frisch sein muss.

Naja, sei es nun drum um so besser mit den 2 Vollgeschossen, oder?
Zaba1214.07.18 21:23
Naja Bebauungspläne sind ja nicht immer starr. Unser Bebauungsplan hat 1 Jahr nur 2 Vollgeschosse erlaubt. Nachdem das Bauamt gemerkt hat, dass es eine gesonderte Regelung für die Hanggrundstücke benötigt, wurde dieser jetzt im Juni angepasst auf 3 Vollgeschosse für alle Grundstücke mit Hang.
sparkassevollgeschossebauamt